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70 Jahre deutsch-italienisches Anwerbeabkommen: Tausende ehemalige Gastarbeiter in Deutschland

Über 67.000 ehemalige italienische Gastarbeiter leben noch in Deutschland, eingewandert zwischen 1955 und 1973.

Das Anwerbeabkommen mit Italien wird am 20. Dezember 70 Jahre alt. (Archivbild)
Foto: Hans Heckmann/dpa

Vor etwa 70 Jahren wurde das deutsch-italienische Anwerbeabkommen unterzeichnet – und auch heute leben noch Zehntausende ehemalige italienische Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in Deutschland. Im Jahr 2024 waren es 67.000 Menschen, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden berichtet. Sie kamen zwischen 1955 und 1973 nach Deutschland, um dort zu arbeiten.

Deutschland und Italien schlossen am 20. Dezember 1955 ein Abkommen über die Anwerbung und Vermittlung von italienischen Arbeitskräften. Danach zogen Hunderttausende von Italienern nach Deutschland, um ihr Glück zu suchen.

Insgesamt rund 650.000 aus Italien stammende Menschen 

Insgesamt lebten im Jahr 2024 etwa 650.000 Menschen mit italienischer Einwanderungsgeschichte in Deutschland, wie das Bundesamt anlässlich des bevorstehenden Jahrestags bekannt gab. 72 Prozent von ihnen sind selbst eingewandert, 28 Prozent wurden in Deutschland geboren. Fast ein Viertel (24 Prozent) von ihnen ist während des Anwerbeabkommens von 1955 bis 1973 zugezogen.

Die in Deutschland lebenden Personen, die in Italien geboren wurden oder eingewandert sind, verbrachten im Durchschnitt 30,3 Jahre im Jahr 2024 in Deutschland. Das Bundesamt teilte mit, dass die Hauptgründe für die Einwanderung nach Deutschland Erwerbstätigkeit, Familie und Bildung waren.

Arbeit in der Gastronomie und Reinigungsberufen

Im vergangenen Jahr machten Personen mit italienischer Einwanderungsgeschichte 0,9 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland aus. Laut Angaben waren sie hauptsächlich in der Gastronomie, der Speisezubereitung, Reinigungsberufen und der Metallbearbeitung tätig.

Beim Anwerbeabkommen ging es Italien damals darum, die Arbeitslosigkeit im Süden des Landes zu lindern. Deutschland setzte angesichts der boomenden westdeutschen Wirtschaft darauf, mit Gastarbeitern den Bedarf an Arbeitskräften zu decken. Das Abkommen war das erste seiner Art für die Bundesrepublik Deutschland und diente anschließend als Vorbild für spätere Abkommen, etwa mit der Türkei, Griechenland und Spanien.

dpa