Er soll sie verprügelt haben, als sie sich von ihm trennen wollte. Zwei Monate später ist die Abiturientin tot. Wohl ihr Ex-Freund hat sie in der Schule erstochen. Es ist nicht der einzige Vorwurf.
Schüler soll Ex-Freundin getötet haben – Prozess beginnt

Er wird beschuldigt, seine 18-jährige Ex-Freundin in einem Aufenthaltsraum der gemeinsamen Schule erstochen zu haben: Etwa ein halbes Jahr nach dem Tod der Abiturientin muss sich der mutmaßliche Täter, ihr gleichaltriger Ex-Freund, ab heute (8.30 Uhr) vor dem Heidelberger Landgericht verantworten. Ihm werden unter anderem Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Gemäß der Anklage soll er am 25. Januar mit einem Fleischmesser mehrmals auf die junge Frau eingestochen haben – darunter in den Nacken und die Herzgegend. Die 18-Jährige verstarb noch am Tatort auf einem Schulgelände in St. Leon-Rot bei Heidelberg. Anschließend war der Angeklagte mit einem Auto geflohen – nach einem Unfall in Niedersachsen wurden ihm die Handschellen angelegt.
Die Tat ist ein extrem Fall von Gewalt an Schulen – aber kein Einzelfall. Schläge, Tritte, sexuelle Übergriffe: In Schulen in Deutschland werden mehr Fälle von Gewalt bekannt. In Baden-Württemberg wurden im vergangenen Jahr beispielsweise 2545 Straftaten gegenüber Schülern und Lehrern registriert – eine Zunahme um 13,5 Prozent. Die Anzahl der Gewaltdelikte an bayerischen Schulen stieg im Jahr 2023 um 24,5 Prozent auf 690. In Berlin ist die Zahl der registrierten Delikte nach einem Höchststand im Jahr 2022 nochmals um knapp zwölf Prozent gestiegen.
Autounfall mit 100 Kilometern pro Stunde auf der Flucht
Der Verdächtige im Fall St. Leon-Rot war nach dem Tod der Schülerin mit einem Auto bis nach Niedersachsen gefahren. Dort kollidierte er in Seesen – von der Polizei verfolgt – mit mindestens 100 Kilometern pro Stunde mit einem unbeteiligten Fahrzeug. Sowohl der 18-Jährige als auch der Fahrer des anderen Fahrzeugs wurden verletzt. Der junge Mann soll außerdem zwei Polizisten angegriffen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm wegen des Unfalls gefährliche Körperverletzung vor.
Der Prozess wird vollständig unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Dies liegt daran, dass ein Teil der Anklage auch eine Körperverletzung aus dem November 2023 betrifft. Zu diesem Zeitpunkt soll der mutmaßliche Täter die spätere getötete Schülerin bereits mit Faustschlägen verletzt haben. Zum Zeitpunkt dieser Tat war er noch 17 Jahre alt und somit minderjährig.
Bei der Tat im November soll er die junge Frau geschlagen haben, weil sie sich von ihm trennen wollte, so die Anklage. Er soll erst von ihr abgelassen haben, als ihre Mutter das Zimmer betrat. Die Schülerin erlitt demnach unter anderem eine Nasenbeinfraktur sowie Prellungen des Jochbeins und der Halswirbelsäule.
Kein gerichtlich angeordnetes Kontaktverbot
Das Opfer zeigte den Angreifer laut Anklage nach den Faustschlägen an, forderte jedoch kein gerichtlich angeordnetes Kontakt- oder Annäherungsverbot. Die Polizei kontaktierte den Schüler den Angaben zufolge mehrmals im Rahmen von Gefährderansprachen. Die Schulleitung setzte ein Kontaktverbot mit verschiedenen Maßnahmen innerhalb der Schule durch. Sowohl das Opfer als auch der mutmaßliche Täter waren Abiturienten.
Falls der vermeintliche Täter gemäß Jugendstrafrecht verurteilt wird, könnten ihm laut Gericht bis zu 15 Jahre Haft drohen; bei einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht lebenslänglich.
Ein Sprecher der Schule sagte kurz vor Prozessbeginn: «Die Schulgemeinde ist erleichtert, dass der Abi-Jahrgang die schriftlichen und mündlichen Abi-Prüfungen trotz der Umstände richtig gut hinbekommen hat. Und gleichzeitig ist die Schulgemeinde erleichtert, dass die Hauptverhandlung nunmehr sehr zügig nach der Tat stattfinden wird.»
Schon kurz vor dem Vorfall am Gymnasium in St. Leon-Rot hatte ein ebenfalls tödlicher Angriff an einer Schule in Offenburg für Entsetzen gesorgt: Ein 15-Jähriger soll am 9. November des letzten Jahres in seiner Schule auf einen Mitschüler geschossen haben. Das Opfer verstarb im Krankenhaus. Gegen den Jugendlichen läuft derzeit ein Prozess wegen Mordes und versuchten Mordes. Das Verfahren steht kurz vor dem Abschluss, wie das Landgericht bestätigte. Die Staatsanwaltschaft hat auch die Eltern des mutmaßlichen Täters angeklagt, wie sie am Montag bekannt gab: Ihnen werden fahrlässige Tötung und Verstöße gegen das Waffengesetz vorgeworfen.
Gewalt unter Kindern und Jugendlichen nach Corona-Pandemie gestiegen
Gewalt unter Kindern und Jugendlichen hat nach Ansicht von Expertin Sibylle Winter auch aufgrund der Corona-Pandemie zugenommen. Das zeigt sich zwar selten in schwerster Gewalt wie den beiden Tötungsdelikten in Baden-Württemberg, sagte die stellvertretende Klinikdirektorin der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters an der Berliner Charité nach der Tat in St. Leon-Rot. «Aber es gibt mehr emotionale Gewalt. Es wird mehr geschrien, mehr beleidigt.» Mobbing beispielsweise nehme zu.
Winter nannte als Ursache für das Verhalten der Jugendlichen die Lockdowns, die zu geschlossenen Schulen und Homeschooling führten. Besonders in der Schule würden wichtige soziale Kompetenzen erworben. Jugendliche im Alter von 15 Jahren, wie der mutmaßliche Täter in Offenburg, und 18-Jährige, wie der Verdächtige in St. Leon-Rot, befänden sich in einer entscheidenden Phase ihres Lebens – vom rebellischen Teenager zum Erwachsenen. Auch das Umfeld, bestehend aus Eltern und Schule, könne eine wichtige Rolle spielen.
Der Prozess gegen den 18-Jährigen ist für acht Verhandlungstage geplant. Das Urteil wird am 15. August verkündet.








