Sein Bruder zahlt Krankenversicherung und Miete, während Firmen zahlungsunfähig waren. Schuhbeck gesteht Vorwürfe und erwartet Gesamtstrafe.
Star-Koch Alfons Schuhbeck vor Gericht: Rente reicht nicht aus
Star-Koch Alfons Schuhbeck bekommt heute nach eigenen Angaben 1138,76 Euro Rente. «Davon lebe ich», sagte er vor dem Landgericht München I. Sein Bruder zahle seine Krankenversicherung, mit der Miete für seine Wohnung, die 4800 Euro im Monat koste, sei er im Rückstand. Freunde gäben ihm Geld dafür, aber das reiche nicht. «Insgesamt muss ich meine persönlichen Verhältnisse neu ordnen.»
Staatsanwaltschaft: Firmen lange zahlungsunfähig
Gemäß den Angaben einer Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft München I waren Schuhbecks Unternehmen bereits lange vor der Insolvenzanmeldung zahlungsunfähig. Dies geht aus den Kontounterlagen seiner Restaurants, des Partyservices oder seiner Kochschule hervor, wie die Sachbearbeiterin der Wirtschaftsabteilung vor Gericht aussagte.
Seitenlange Excel-Tabellen habe sie für insgesamt elf Unternehmen angelegt, überall habe sich ein ähnliches Bild gezeigt: «Es ist schon aufgefallen, dass bei einem Großteil der Firmen die Forderungen der Gläubiger die liquiden Mittel teilweise deutlich überstiegen haben», sagte sie über das «Schuhbeck-Imperium».
Der 76-Jährige hat die Vorwürfe der Anklage, die ihm unter anderem Insolvenzverschleppung und Betrug mit Corona-Hilfen vorwirft, eingeräumt. «Das alles ist mir über den Kopf gewachsen», sagte er am zweiten Prozesstag, an dem er auch eine Erklärung über seine persönlichen Verhältnisse abgab. Er beruft sich allerdings auch darauf, sich an die Ratschläge seines damaligen Steuerberaters gehalten zu haben.
Schuhbecks Geständnis ist Voraussetzung für einen Deal
Schuhbeck hat zu Beginn des Prozesses ein Geständnis abgelegt, das Teil eines Deals zwischen allen Beteiligten ist. Wenn sich im Prozess nichts ändert, erwartet er eine Gesamtstrafe zwischen mindestens vier und höchstens vier Jahren und acht Monaten.
In diese Zeit sind jedoch bereits die drei Jahre und zwei Monate einberechnet, für die das Landgericht München I Schuhbeck bereits im Jahr 2022 wegen Steuerhinterziehung verurteilt hatte. Eine solche nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe ist gesetzlich vorgesehen, wenn die Taten zeitlich so nah beieinander liegen, dass sie auch schon im ersten Prozess hätten angeklagt werden können.
Staatsanwaltschaft beantragt Teileinstellung
Am zweiten Prozesstag kam die Staatsanwaltschaft Schuhbeck entgegen und beantragte «zur Prozessverschlankung» die Verfahrenseinstellung bei einzelnen angeklagten Taten – «auch weil wir es ihm hoch anrechnen, dass er sich trotz seines Gesundheitszustandes diesem Verfahren stellt».
Laut seinen Anwälten leidet Schuhbeck an unheilbarem Krebs und erhält außerhalb des Gefängnisses medizinische Behandlung. Die derzeitige Haftstrafe wird aus gesundheitlichen Gründen bis Mitte September ausgesetzt.