Geld- und Bewährungsstrafen für Verstöße gegen Arzneimittelgesetz und Körperverletzung. Kriminelle nutzen hohe Nachfrage nach Ozempic für Fälschungen.
Österreichische Unternehmer verurteilt wegen Vertrieb gefälschter Abnehmspritzen
Zwei Unternehmer wurden in Österreich wegen des Vertriebs von gefälschten Abnehmspritzen verurteilt. Sie wurden am Landgericht Steyr schuldig gesprochen, gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen zu haben und grob fahrlässige schwere Körperverletzung begangen zu haben. Beide Männer erhielten Geldstrafen und sechsmonatige Bewährungsstrafen.
Die Anklage lautete darauf, dass die Unternehmer 225 Injektions-Pens zum Preis von jeweils 205 Euro an einen Schönheitschirurgen in Salzburg verkauft haben. Die 57- und 46-jährigen Angeklagten sollen die Medikamente über einen Kontakt in Nordrhein-Westfalen bezogen haben.
Gefälschte Ozempic-Pens
Die Pens waren so gestaltet wie das bekannte Arzneimittel-Produkt Ozempic. Allerdings enthielten sie anstelle des Originalwirkstoffes Semaglutid Insulin. Drei Patientinnen hatten daher nach Selbst-Injektionen gesundheitliche Probleme.
Ozempic ist nur für die Behandlung von Diabetes zugelassen. Dennoch wird es auch als Diätmittel begehrt, da es den gleichen Wirkstoff wie das von Novo Nordisk produzierte Mittel Wegovy enthält, das zur Behandlung von Adipositas zugelassen ist. Laut dem österreichischen Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) nutzen Kriminelle die hohe Nachfrage nach Ozempic aus, um mit gefälschten Produkten Geld zu verdienen.
Gemäß dem noch nicht rechtskräftigen Urteil muss der erste Angeklagte eine Geldstrafe von 720 Euro zahlen (180 Tagessätze zu je 4 Euro), der zweite 6.600 Euro (120 Tagessätze zu je 55 Euro). Eines der beteiligten Unternehmen wurde zu einer Geldstrafe von 4.250 Euro verurteilt – teilweise zur Bewährung. Gegen den vermutlich beteiligten Arzt hat die Staatsanwaltschaft ein separates Verfahren eingeleitet.