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Schuldspruch im Prozess um Schumacher-Erpressung

Im Fall der gescheiterten Erpressung der Familie von Michael Schumacher hat das Amtsgericht in Wuppertal drei Männer schuldig gesprochen. Zwei hatten gestanden. Es ging um 15 Millionen Euro.

In Wuppertal ist im Prozess um die gescheiterte Erpressung der Familie von Ex-Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher das Urteil verkündet worden. (Archivbild vom Prozessauftakt)
Foto: Oliver Berg/dpa

Die Justiz hat für den gescheiterten Erpressungsversuch der Familie von Ex-Formel-1-Rennfahrer Michael Schumacher bis zu drei Jahre Haft verhängt. Der Hauptangeklagte (53), der mehrfach vorbestraft ist, wurde vom Amtsgericht in Wuppertal wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, während sein Sohn (30) wegen Beihilfe zur versuchten Erpressung zu einem halben Jahr Haft auf Bewährung verurteilt wurde. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie (53) wurde ebenfalls wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Alle Haftbefehle wurden aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt.

Schumacher-Familie sollte 15 Millionen Euro zahlen

Die Familie Schumacher wurde erpresst, indem private Fotos und Videos veröffentlicht werden sollten. Sie wurden aufgefordert, 15 Millionen Euro zu zahlen, andernfalls würden die Bilder im Darknet veröffentlicht werden. Laut Staatsanwaltschaft wurden 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher bei den Tätern gefunden. Eine Festplatte blieb jedoch verschwunden.

Seit seinem schweren Ski-Unfall im Jahr 2013 wird Michael Schumacher von seiner Familie und ihren Mitarbeitern vor der Öffentlichkeit geschützt. Er erlitt eine schwere Kopfverletzung.

Der Hauptangeklagte und sein Sohn haben die Anschuldigungen zugegeben. Der Anwalt des dritten Angeklagten, einem ehemaligen Sicherheitsmitarbeiter bei den Schumachers, hat die Anschuldigungen bestritten und einen Freispruch gefordert. Sein Klient habe die sensiblen Daten nicht gestohlen. Die Daten seien bereits weit vor dem Jahr 2024 verschiedenen Zeugen angeboten worden.

Strafforderungen gingen auseinander

Der Staatsanwalt forderte drei Jahre für den Hauptangeklagten (53) wegen besonders schwerer Erpressung und vier Monate auf Bewährung für seinen Sohn (30) wegen Beihilfe. Es sei besonders verwerflich, dass der 53-Jährige den tragischen Unfall Michael Schumachers und die Situation der Familie ausgenutzt habe.

Er hatte für den ehemaligen Sicherheitsmitarbeiter im Haus der Schumachers ein Jahr auf Bewährung wegen Beihilfe beantragt. Nach seiner Freistellung und dem offenen Zerwürfnis habe er nach Rache gesonnen.

Der Anwalt der Familie Schumacher forderte für die Nebenklage wie der Staatsanwalt drei Jahre Haft für den Hauptangeklagten, aber ein Jahr für dessen Sohn wegen Beihilfe und sogar vier Jahre Haft für den Ex-Sicherheitsmitarbeiter. Der sei nicht nur Helfer, sondern Mittäter. Er habe den Auftrag gehabt, die privaten Aufnahmen zu digitalisieren. Im Übrigen sei die Familie Schumacher nicht erpressbar.

Der Verteidiger des Hauptangeklagten beantragte eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Er argumentierte, dass die Begehungsweise dilettantisch war und es sich seiner Ansicht nach nicht um eine schwere, sondern nur um eine einfache Erpressung handelte. Er forderte die Aufhebung des Haftbefehls.

«Eine sehr, sehr widerliche Sache»

«Es ist eine sehr, sehr widerliche Sache, die ich da gemacht habe. Das wurde mir am zweiten Tag im Gefängnis klar. Ich werde dafür geradestehen», sagte der 53-Jährige, der als Türsteher in Konstanz arbeitete.

Der Verteidiger des 30-jährigen Sohns des Hauptangeklagten hatte eine Geldstrafe angeregt. «Mein Mandant hat sich für den Mist, den er gemacht hat, mehrfach entschuldigt.» Sein Tatbeitrag sei denkbar gering: Er habe für seinen Vater lediglich eine E-Mail-Adresse eingerichtet, ohne sich große Gedanken zu machen. 

«Scheiß gebaut»

Der Mann aus Wuppertal, 53 Jahre alt, hatte bei einer Mitarbeiterin der Familie Schumacher angerufen und die Forderung von 15 Millionen Euro gestellt. Im Gerichtssaal wurden Mitschnitte der Anrufe abgespielt. Dabei bot der Erpresser der Familie an, seinen Komplizen zu verraten.

In seinem Geständnis belastete er den Ex-Sicherheitsmitarbeiter der Schumachers: Er habe von ihm die zwei Festplatten mit Bild- und Videomaterial erhalten. Wiederum habe er ihm gesagt, dass er das Material von einer Krankenschwester habe, die auch bei den Schumachers gearbeitet und entlassen worden sei. Gegen die Krankenschwester wurden während des Prozesses Ermittlungen eingeleitet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

dpa