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Schumacher-Erpressung: Familie vorsichtiger geworden

Die gescheiterte Erpressung der Familie von Michael Schumacher ist nicht folgenlos geblieben. Das hat Schumacher-Managerin Sabine Kehm berichtet.

Schumacher-Erpressung veränderte Umgang der Familie (Archivbild)
Foto: Oliver Berg/dpa

Die versuchte Erpressung der Familie des mehrfachen Formel-1-Weltmeisters Michael Schumacher hat deren Umgang mit ihren Angestellten verändert. «Der Vertrauensbruch hat dazu geführt, dass die Familie den Leuten, die für sie arbeiten, mit mehr Abstand gegenübertritt, dass sie vorsichtiger ist», sagte Schumacher-Managerin Sabine Kehm als Zeugin im Berufungsprozess um den Erpressungsversuch am Wuppertaler Landgericht.

Die Familie Schumacher wurde erpresst, indem private Fotos und Videos von Michael Schumacher veröffentlicht werden sollten. Sie wurden aufgefordert, 15 Millionen Euro zu zahlen, andernfalls würden die Bilder im Darknet veröffentlicht. Seit seinem schweren Skiunfall im Jahr 2013 wird der ehemalige Rennfahrer von seiner Familie und ihren Mitarbeitern vor der Öffentlichkeit geschützt. Er erlitt eine schwere Kopfverletzung.

«Extrem perfide»

«Ich finde es persönlich extrem perfide, dass man das Leid so ausnutzen will, deswegen ist doch klar, dass die Familie ihren Leuten härter gegenübertritt», sagte Kehm. «Selbst wenn man sich trennt und ist nicht glücklich darüber, dann rechtfertigt das so etwas nicht. Corinna verfolgt das schon mit Verbitterung», sagte die 60-Jährige. «Und es ist doch klar, dass gewisse Medien wieder Fotografen an das Gelände schicken. Man wird da so ein Stück weit unfrei.» 

Das Amtsgericht Wuppertal hat den Hauptangeklagten (54), der mehrfach vorbestraft ist, Mitte Februar wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter (54) der Familie wurde wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 2.400 Euro Geldauflage verurteilt.

Beide Parteien haben gegen das Urteil Berufung beim Landgericht eingelegt. Das Urteil gegen den Sohn des Hauptangeklagten, sechs Monate auf Bewährung wegen Beihilfe, ist mittlerweile rechtskräftig. Drei weitere Verhandlungstage sind bis Anfang Dezember geplant.

dpa