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Schumacher-Erpressung: Urteil bestätigt

Über die gescheiterte Erpressung der Familie von Michael Schumacher wurde am Wuppertaler Landgericht neu verhandelt – aber das Urteil bleibt das alte.

Anspannung kurz vor der Urteilsverkündung.
Foto: Oliver Berg/dpa

Das Wuppertaler Landgericht hat das Urteil des Amtsgerichts nach der versuchten Erpressung der Familie von Michael Schumacher bestätigt und die Berufung abgelehnt. Der 54-jährige Hauptangeklagte aus der Konstanzer Türsteher-Szene wurde zu drei Jahren Haft wegen versuchter schwerer Erpressung verurteilt. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter der Familie Schumacher erhielt wegen Beihilfe zwei Jahre Haft auf Bewährung.

Das Urteil gegen den Sohn des Hauptangeklagten, sechs Monate Haft auf Bewährung, war bereits während des Berufungsprozesses rechtskräftig geworden, als der 31-Jährige seine Berufung zurückzog.

Die Familie Schumacher wurde erpresst, indem private Fotos und Videos von Michael Schumacher veröffentlicht werden sollten. Sie wurden aufgefordert, 15 Millionen Euro zu zahlen, andernfalls würden die Bilder im Darknet veröffentlicht. Seit seinem schweren Skiunfall im Jahr 2013 wird der ehemalige Formel-1-Rennfahrer von seiner Familie und ihren Mitarbeitern vor der Öffentlichkeit geschützt, da er eine schwere Kopfverletzung erlitten hatte.

Revision angekündigt

Sven Schnitzer, der Anwalt der Familie Schumacher, hat angekündigt, gegen das Urteil Revision einzulegen. Er hält es für falsch und unbefriedigend. Die Nebenklage möchte den ehemaligen Sicherheitsmitarbeiter der Familie als Mittäter im Gefängnis sehen. Er sei die treibende Kraft gewesen – nicht der Türsteher.

Der 54-Jährige hatte die persönlichen Fotos und Videos digitalisiert und konnte auf die Dateien zugreifen, die vom Anwesen der Familie Schumacher in der Schweiz verschwanden.

Richter Markus Quantius betonte, dass der 54-Jährige als Mitarbeiter der Familie seine besondere persönliche Vertrauensstellung missbraucht habe. Für eine Mittäterschaft fehlten aber letztlich die Beweise und es müsse gelten: «In dubio pro reo» – im Zweifel für den Angeklagten.

Bis zum Ende wurde debattiert, ob der ehemalige Sicherheitsmitarbeiter der Schumachers tatsächlich nur Beihilfe geleistet hat oder doch als Mittäter gilt. Immerhin hatte er die privaten Aufnahmen und die Telefonliste der Schumachers an den Türsteher weitergegeben. Jedoch blieb unklar, wie die Vereinbarung zwischen den beiden Männern aussah.

Der Türsteher hatte zwar im Gegenzug für einen Strafrabatt noch detaillierter aussagen wollen, aber nach den einführenden Worten von Richter Quantius zum Prozessbeginn hatte er kein Interesse mehr daran. Der Richter hatte erklärt, dass die Angeklagten seiner Meinung nach angemessen bestraft seien und keine großen Änderungen erwarten könnten.

Der Anwalt des beschuldigten Türstehers hatte eine mildere Strafe von zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis beantragt. Er sah keinen besonders schweren Fall von Erpressung. Das Gericht stimmte dem nicht zu.

Richter nennt Erpressung «absolute Sauerei»

Am Dienstag las Richter Quantius noch das Vorstrafenregister des Hauptangeklagten vor, das 19 Eintragungen enthält – von Fahren ohne Fahrerlaubnis, schwerem Diebstahl, gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Betrug, Beleidigung, Verstoß gegen das Waffengesetz und Unterschlagung reichen die Verurteilungen. Der 54-Jährige gab an, Schulden in Höhe von 300.000 bis 400.000 Euro zu haben. «Könnte auch mehr sein. Mir ist wichtig, dass man mich nie wieder in so einem Saal hier sieht», sagte er.

Der Sicherheitsmann, der früher bei der Familie Schumacher angestellt war, ist wegen Unterschlagung und Betrugs polizeilich bekannt. Er hat Schulden in Höhe von etwa 70.000 Euro. Momentan ist er als Monteur tätig.

Der Staatsanwalt betonte, dass es sich um eine sehr hohe Erpressungssumme von 15 Millionen Euro handelte und dass es sich bei Michael Schumacher als wehrlosem Opfer um eine besonders verwerfliche Tat handelte. Er beantragte, die Berufung zu verwerfen.

Der Vorsitzende Richter Quantius hatte bereits beim Prozessbeginn deutlich gesagt: «Dass das, was hier passiert ist, eine absolute Sauerei ist, steht außer Frage.»

dpa