Um den Versuch, die Familie von Ex-Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher zu erpressen, geht es in Wuppertal vor Gericht. Nun hat die Staatsanwaltschaft zwei weitere Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Schumacher-Erpressung: Weitere Verfahren eingeleitet
Aufgrund des gescheiterten Erpressungsversuchs an der Familie des ehemaligen Formel-1-Weltmeisters Michael Schumacher ermittelt die Staatsanwaltschaft nun auch gegen eine Krankenschwester, die den Rennfahrer zeitweise betreut hatte. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Wuppertal sagte, dass man nun auch im Fall der Krankenschwester dem Anfangsverdacht der Beteiligung an einer versuchten Erpressung nachgehe.
Beim Start des Prozesses um den Erpressungsversuch in Wuppertal erwähnten sowohl der Hauptverdächtige als auch eine Mitarbeiterin der Schumacher-Familie die Krankenschwester. Sie war am ersten Prozesstag als Zeugin geladen, aber nicht erschienen.
Beim Beginn des Prozesses gestand der vermutliche Haupttäter, dass ein Mitangeklagter ihm zwei Festplatten mit Bild- und Videomaterial der Schumachers gegeben hatte. Er sagte ihm, dass er das Material von einer Krankenschwester erhalten habe. Die geforderten 15 Millionen Euro sollten daher durch drei Personen geteilt werden.
Eine Mitarbeiterin der Schumacher-Familie hatte als Zeugin ausgesagt, nach dem ersten Erpresser-Anruf habe man zunächst die Krankenschwester verdächtigt, der man wegen ihrer Pflegeleistung gekündigt habe. «Wir haben da unschöne Dinge gesehen.»
Die Staatsanwaltschaft hat außerdem ein Verfahren wegen des Verdachts der vorsätzlichen uneidlichen Falschaussage gegen einen Zeugen eingeleitet, der vor Gericht seine 33-seitige frühere Aussage zum Fall zurückgezogen hatte.
Sehr sensible Daten wie Fotos und Krankenakte
Die Familie Schumacher wurde erpresst, indem private Fotos und Videos veröffentlicht werden sollten. Sie wurden aufgefordert, 15 Millionen Euro zu zahlen, andernfalls würden die Bilder im Darknet veröffentlicht werden. Laut Staatsanwaltschaft wurden 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher sichergestellt.
Drei Männer im Alter von 30 bis 53 Jahren sind vor dem Amtsgericht angeklagt. Der Prozess wird am nächsten Montag fortgesetzt. Mit einem Urteil wird erst im neuen Jahr gerechnet.