Hausbesitzer erhält 7 Jahre Haft, Ehefrau 2 Jahre auf Bewährung wegen Beihilfe. Brand als rechtsextremen Anschlag getarnt.
Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung und Betrug in Hanau

Ein Hausbesitzer in Hanau wurde zu einer Haftstrafe von sieben Jahren wegen versuchter schwerer Brandstiftung und schweren Betrugs verurteilt. Seine Ehefrau, die ebenfalls angeklagt war, erhielt vom Landgericht Hanau eine Verurteilung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Beihilfe zum schweren Betrug.
Die Schwurgerichtskammer bestätigte, dass der Angeklagte an Weihnachten 2023 sein Haus in Wächtersbach (Main-Kinzig-Kreis) selbst in Brand gesteckt hat, da er in finanziellen Schwierigkeiten war und die Versicherungssumme erhalten wollte.
Laut Gericht tarnte der Pakistaner den Brand zur Verschleierung der Tat als rechtsextremistischen Anschlag und sprühte rassistische Parolen an zwölf Stellen im Haus.
Ermittler wurden stutzig
Der Vorfall hatte wegen des vermeintlich rechtsextremistischen Hintergrunds bundesweit für Aufsehen gesorgt. Anfangs hatte der Staatsschutz der Polizei wegen eines politischen Verbrechens ermittelt. Doch dann wurden die Ermittler misstrauisch. Der Mann, der in der Nacht des Brandes angab, nicht zu Hause gewesen zu sein, sondern sich in einer Firmenwohnung in Fulda aufgehalten zu haben, trug schwere Brandverletzungen am Körper, die er jedoch nicht hatte ärztlich behandeln lassen.
Angeklagter verletzte sich bei Verpuffung schwer
Laut den Urteilsgründen zog er sich die Verletzungen zu, als er in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember 2023 sein Haus anzündete und es zu einer Verpuffung kam. Das Gericht wies die Erklärung des Angeklagten, er habe sich die Verletzung in Fulda zugezogen, als er mit Reinigungsmittel getränkte Putzlappen mit einer brennenden Zigarette in der Hand aufgehoben habe, als unglaubwürdig zurück. Auch die Angaben über einen angeblichen Drohanruf wurden von der Schwurgerichtskammer als nicht glaubhaft eingestuft.
Ehefrau brachte Fotoalben in Sicherheit
Laut Urteil verbrachte die Ehefrau, die ebenfalls aus Pakistan stammt, den Abend und die Nacht mit ihren Kindern bei ihrer Mutter in Bad Orb (Main-Kinzig-Kreis), damit ihr Mann die Wohnung in Brand stecken konnte.
Das Gericht urteilte, dass sie Beihilfe zum Betrug ihres Mannes geleistet und ihn bei der Vorbereitung und nach der Tat unterstützt habe. Auffällig sei, dass sie wichtige Fotoalben und Dokumente mitgenommen habe, als sie die Wohnung in Wächtersbach verließ.
Die Familie erhielt von der Versicherung in den Tagen nach dem Brand eine erste Abschlagszahlung in Höhe von 17.500 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.