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Sorgerechtsstreit: Dänisches Gremium lehnt Block-Berufung ab

Während die Gerichtsverhandlung wegen Kindesentführung gegen Christina Block in Hamburg weiterläuft, scheint im Sorgerechtsstreit um ihre beiden jüngsten Kinder in Dänemark das letzte Wort gesprochen.

In Dänemark wurde der Sorgerechtsstreit um zwei Kinder von Unternehmerin Christina Block entschieden. (Archivbild)
Foto: Marcus Brandt/dpa

Stephan Hensel, der Ex-Mann der Steakhaus-Erbin Christina Block, behält das alleinige Sorgerecht für die beiden jüngsten Kinder des ehemaligen Paares, das in Dänemark lebt. Der Prozesszulassungsrat in Dänemark hat bestätigt, dass der Antrag von Block auf Berufung des Urteils im Sorgerechtsstreit abgelehnt wurde, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet.

Im November bestätigte ein dänisches Berufungsgericht das Urteil einer Vorinstanz, das der Hamburger Unternehmerin den Kontakt zu ihren beiden minderjährigen, bei deren Vater in Dänemark lebenden Kindern untersagte. Block kündigte damals an, vor das Oberste Gericht in Kopenhagen zu ziehen – und notfalls auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das Oberste Gericht, die höchste Appellinstanz in Dänemark, lässt in der Regel nur sehr außergewöhnliche Fälle zur erneuten rechtlichen Prüfung zu.

Block scheitert in Dänemark auf höchster Ebene

Der Prozesszulassungsrat, der in Dänemark für die Entscheidung über Berufungserlaubnisse zuständig ist, wollte seine Entscheidung auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur nicht weiter erläutern. Eine Sprecherin verwies lediglich auf «die Bestimmungen, die die Erteilung der Zulassung zur Berufung regeln». Somit sind die juristischen Möglichkeiten der Hamburgerin im Sorgerechtsstreit in Dänemark nun ausgeschöpft.

Philip von der Meden, der Anwalt von Stephan Hensel, sagte, dass die Entscheidung nicht überraschend sei. Auf Anfrage der dpa gaben die Anwälte der Block-Seite zunächst keine Stellungnahme ab.

Die Tochter von Eugen Block, dem Gründer der Steakhaus-Kette «Block House», steht seit Juli vergangenen Jahres in Hamburg vor Gericht. Es gibt sechs Mitangeklagte. In dem Prozess geht es um die Entführung zweier Kinder. Die 52-Jährige ist angeklagt, während eines Sorgerechtsstreits den Auftrag erteilt zu haben, die Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus der Obhut ihres Ex-Manns in Dänemark zu entführen. Block bestreitet das. Hensel hatte die Kinder im Sommer 2021 nach einem Wochenendbesuch nicht zurück zu ihrer Mutter gebracht. Er betonte, dass die Kinder bei ihm leben wollten.

dpa