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Staatsanwaltschaft fordert Psychiatrie für Messerangreifer

Ein sonniger Tag im Park, Kinderlachen: Plötzlich Messerstiche. Wie im Wahn sticht ein Mann auf Kleinkinder ein. Warum? Das bleibt womöglich immer ungeklärt.

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Der Beschuldigte soll paranoid schizophren sein. (Archivbild)
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt, den vermeintlichen Messerangreifer von Aschaffenburg in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Der psychisch kranke Verdächtige sei laut Oberstaatsanwalt Jürgen Bundschuh vor dem Landgericht Aschaffenburg bei seiner Attacke auf unbekannte Kinder und Erwachsene im Park Schöntal in Aschaffenburg am 22. Januar schuldunfähig gewesen.

Bundschuh wertet die Tat unter anderem als Mord, versuchten Mord und Totschlag. In seinem Plädoyer sprach der Oberstaatsanwalt von einem «Attentat» auf Zufallsopfer, «das unendliches Leid über die unmittelbar Betroffenen gebracht hat». «Die Tat hat die ganze Stadt Aschaffenburg mitten ins Herz getroffen.» Der Angriff sei von «unglaublicher Brutalität und absolutem Vernichtungswillen» geprägt gewesen. 

«Dem Beschuldigten ging es rein um die Kinder.» Warum an dem sonnigen Tag auf die wehrlosen Zweijährigen eingestochen wurde, dafür hat Bundschuh keine Erklärung: «Ich habe (…) darauf keine Antwort gefunden.»

Beschuldigter psychisch krank

Laut einem psychiatrischen Gutachten ist der verdächtige Afghane paranoid schizophren und hat bei der Tat Stimmen gehört. Diese sollen ihm befohlen haben, Kinder anzugreifen – in seiner Hand hatte der mutmaßliche Täter ein 30 Zentimeter langes Küchenmesser.

Ein 2-jähriger Junge und ein zunächst unbeteiligter Mann (41), der helfen wollte, sind gestorben. Außerdem wurden ein weiteres Kleinkind (2), eine Erzieherin (59) und ein weiterer Helfer (73) verletzt. Der verdächtige 28-Jährige wurde kurz nach dem Angriff festgenommen und befindet sich seitdem in einer Psychiatrie.

Der Mann hatte bereits vor der Tat aufgrund seiner psychischen Probleme Medikamente eingenommen, jedoch unregelmäßig. Er war der Polizei bekannt und hatte eine Ausreisepflicht.

Urteil im Tagesverlauf

Laut dem Oberstaatsanwalt, der den Angeklagten weiterhin als gefährlich ansieht, werden die fünf Nebenkläger und die Verteidigung plädieren. Das Urteil in dem sogenannten Sicherungsverfahren wird voraussichtlich folgen.

Der Angeklagte hatte im Prozess durch seinen Anwalt die Anschuldigungen zugegeben.

Unterbringung wird mindestens jährlich überprüft

Die Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses ist ohne zeitliche Begrenzung, wird jedoch mindestens einmal im Jahr von der Strafvollstreckungskammer überprüft. Vollzugslockerungen in Form von Hofgang oder Urlaub, die in mehrere Stufen unterteilt sind, werden nicht automatisch gewährt, sondern sind ausschließlich vom Therapieerfolg abhängig, wie eine Sprecherin des Landgerichts erklärte.

Einige Patienten sind nicht erreichbar für eine Therapie. Für sie gibt es keine Lockerungen. Erst wenn Gutachter die Patienten als ungefährlich einstufen, können sie mit einer Entlassung rechnen.

dpa