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Straffreie Abgabe von Springmessern: Angebot wenig genutzt

Die gesetzlichen Regeln für gefährliche Springmesser sind verschärft worden. Wer ein solches Messer hat, konnte es bis Anfang Oktober abgeben. Wie lautet die Bilanz?

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Bis 1. Oktober konnten Springmesser straffrei abgegeben werden. (Symbolbild)
Foto: Thomas Banneyer/dpa

Die straffreie Abgabe von Springmessern in Deutschland wurde nach einer ersten Einschätzung kaum genutzt. Die Frist dafür endete zu Monatsbeginn. Im Bundesland Sachsen meldete nur der Vogtlandkreis im Südosten des Landes die Abgabe eines Springmessers unter den Waffenbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Alle anderen Behörden gaben an, dass niemand die Amnestieregelung in Anspruch genommen hat.

Es gibt keine bundesweite Übersicht. Weder die Polizei noch die Innenministerien der verschiedenen Bundesländer erfassen die Abgabe statistisch. Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen und das Brandenburger Polizeipräsidium antworteten entsprechend.

Seit wann gilt ein schärferes Waffenrecht?

Bis zum 1. Oktober war es möglich, illegale Springmesser ohne Strafe und kostenlos bei den Waffenbehörden abzugeben. Mit der Änderung des Waffengesetzes im Herbst 2024 wurden die Regeln für Springmesser mit seitlich herausschnellender Klinge deutlich verschärft. Verstöße gegen das Waffengesetz können jetzt beispielsweise mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Der Besitz von Springmessern ist noch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, zum Beispiel für Rettungskräfte im Einsatz. Springmesser, bei denen die Klinge einhändig per Knopfdruck oder Hebel frontal aus dem Griff nach vorn in eine feststellbare Position schnellt, waren schon nach alter Rechtslage generell verboten.

Wie ist die Bilanz in Hessen?

In Hessen stieß die Amnestie-Regelung nach einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) unter Kommunen und Landkreisen auf wenig Resonanz. So wurden beispielsweise in Frankfurt, Kassel, Wiesbaden und im Landkreis Fulda keine Messer abgegeben. In Darmstadt machte eine Person von der Amnestie Gebrauch und gab zwei Messer ab. In der Waffenbehörde des Landkreises Gießen wurden drei illegale Springmesser abgegeben.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Idee einer Amnestie-Regelung im Grundsatz, sie sollte aber dauerhaft gelten. «Straffreiheit ist ein guter Anreiz, den illegalen Besitz schnell zu beenden und das Messer tatsächlich bei einer zuständigen Behörde abzugeben», sagte der GdP-Vorsitzende Jochen Kopelke der dpa. Solche Messer brauche man nicht im Alltag. 

In einer Stellungnahme der Gewerkschaft zur Evaluierung des Waffenrechts heißt es: «Waffen oder Messer, die sich in Nachlässen befinden oder in Haushalten gefunden und von Bürgerinnen und Bürgern in gutem Glauben zur Polizei gebracht werden, ziehen nach aktueller Rechtslage die Eröffnung eines Strafverfahrens nach sich.» Dies binde unnötige Ressourcen.

Kopelke befürwortete außerdem ein Verkaufsverbot für Springmesser im Onlinehandel und strengere Strafen.

Was sagt die Statistik?

Gewalttaten, bei denen Messer eingesetzt werden, erschüttern immer wieder die Öffentlichkeit. Laut Statistik des Bundesinnenministeriums wurde im vergangenen Jahr bei 6,3 Prozent der vollendeten Gewalttaten – darunter Mord, Totschlag, Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung – ein Messer verwendet oder damit gedroht.

Hessens Innenminister Roman Poseck unterstrich die Gefahren von Messern. «Die Messerangriffe in Mannheim, Solingen und Aschaffenburg haben auf erschreckende Weise gezeigt, wie schnell ein Messer zur Waffe werden kann», sagte der CDU-Politiker. «Auch das Springmesser zählt dazu. Es ist nach dem Waffengesetz als verbotene Waffen eingestuft. Messer und Waffen haben in unseren Innenstädten nichts verloren; sie gehören aus Straßenbahnen, Zügen und Bussen verbannt.»

dpa