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Flucht aus geschlossener Einrichtung: Straftäter bedrohen Mitarbeiter mit dem Tod

Die Männer zwangen einen Mitarbeiter zur Flucht durch mehrere Sicherheitstüren und ließen ihn verletzt zurück, während sie flohen.

Vier Männer sind am Samstagabend im niederbayerischen Straubing aus einer geschlossenen Klinik entflohen. Laut Polizei laufen umfangreiche Fahndungsmaßnahmen.
Foto: Armin Weigel/dpa

Die vier aus einer geschlossenen Einrichtung in Straubing geflüchteten Straftäter sollen einem dortigen Mitarbeiter mit dem Tod gedroht haben. Die Lage sei «akut lebensbedrohlich» gewesen, weshalb ein Sicherheitsmitarbeiter die Pforte geöffnet habe, wie der Bezirk Niederbayern als Träger der Klinik mitteilte. Während die Fahndung nach den Männern laut Polizei auf Hochtouren läuft, hat eine politische Diskussion um mögliche Konsequenzen begonnen. 

Den Erkenntnissen zufolge überwältigten und schlugen die vier Männer am Samstagabend einen Mitarbeiter im Bezirkskrankenhaus (BKH) und zwangen ihn, mit ihnen in den Eingangsbereich zu gehen. Aufgrund von vier hintereinander geschalteten Sicherheitstüren hätten die Männer nicht entkommen können. Mit einem spitzen Gegenstand hätten sie dem Mitarbeiter gedroht, ihn zu töten, sollten die Türen nicht geöffnet werden.

Nachdem die Schleuse vom Sicherheitsmitarbeiter geöffnet wurde, ließen die Männer den verletzten Mitarbeiter zurück und flüchteten zu Fuß.

Gefährliche Gruppendynamik

Die Flüchtigen im Alter von 27, 28 und 31 Jahren gelten «wegen der Art und Weise ihrer Flucht und der damit verbundenen Gruppendynamik» als gefährlich, teilte der Bezirkssprecher mit. Staatsanwaltschaft und Kripo ermitteln wegen Verdachts auf Geiselnahme und gefährliche Körperverletzung. 

Ärzte und Sicherheitskräfte gingen jedoch nicht davon aus, «dass sie ohne konkreten Anlass Dritte gefährden oder verletzen», hieß es. Der Schutz der Bevölkerung habe aber oberste Priorität. Bürgerinnen und Bürger sind weiterhin gebeten, bei verdächtigen Wahrnehmungen den Polizeinotruf 110 zu wählen.

Ein Patient wurde wegen Diebstahlsdelikten verurteilt, ein anderer wegen Körperverletzung im Drogenmilieu sowie Diebstahlsdelikten und zwei Patienten wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Körperverletzung im Drogenmilieu. Bei drei Patienten war geplant, die Therapie abzubrechen. Für den vierten Patienten war kein Therapieabbruch vorgesehen.

Von Freigang nicht zurückgekehrt

Eine Sprecherin erklärte, dass einer der Männer kurz zuvor einen sogenannten Lockerungsmissbrauch begangen habe, indem er nicht vom Freigang zurückgekehrt sei und von der Polizei aufgegriffen und zurückgebracht werden musste.

BKH-Chefarzt Joachim Nitschke sagte, man sei sich darüber bewusst, dass das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger durch die Vorfälle vom Wochenende gelitten habe. «Dafür habe ich Verständnis und bedauere diesen Umstand. Dennoch ist darauf hinzuweisen, dass das BKH Straubing eine sehr sichere Einrichtung ist, bei der es, verglichen mit dem Bundesdurchschnitt, zu sehr wenigen Lockerungsmissbräuchen kommt.»

Nitschke schlug vor, Regeln zu entwickeln, um Patienten bei einem empfohlenen Therapieabbruch seitens der Klinik früher in eine Justizvollzugsanstalt verlegen zu können. In diesem Fall hätten die Mitarbeiter entsprechend den Sicherheitsbestimmungen gehandelt.

Auch Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) hatte gefordert zu prüfen, «ob in bestimmten Fällen Therapieabbrüche und eine Überstellung in die Justizvollzugsanstalten schneller rechtssicher stattfinden können.» Vom Maßregelvollzug dürfe keine Gefahr für die Bevölkerung und die Mitarbeiter der Kliniken ausgehen. Die Sicherheitskonzepte in den Einrichtungen müssten bayernweit verschärft und verbessert werden, sagte die Ministerin. 

Kritik aus der Landtagsopposition

Deutliche Kritik kam von der Landtags-SPD. Die Ankündigung von Sozialministerin Scharf, nach dem Vorfall alles auf den Prüfstand zu stellen, dürfe nicht «in einem anlassbezogenen Aktionismus verpuffen», teilte Horst Arnold, SPD-Sprecher für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen, mit. Der Fluchtfall müsse schonungslos und selbstkritisch analysiert werden, forderte er und sprach von einem Desaster für die Staatsregierung.

Ein weiterer Fall sorgt für zusätzlichen Diskussionsstoff: Am 9. August war ein Insasse des Bezirkskrankenhauses Mainkofen in Deggendorf, Niederbayern, geflohen – jedoch während eines begleiteten Freigangs. Daher sind die Fälle nicht vergleichbar, sagte Nitschke.

Der 24-Jährige aus Mainkofen, der 2022 wegen eines Totschlags verurteilt wurde und als psychisch krank gilt, entkam während eines Kinobesuchs in Plattling seinen Begleitern. Fast acht Stunden später wurde er von der Polizei gefunden und zurück in die Klinik gebracht.

dpa