Das höchste europäische Gericht urteilt, dass einige Transfervorschriften der FIFA gegen «Unionsrecht verstoßen». Das könnte weitreichende Folgen für den Transfermarkt haben.
FIFA erleidet Niederlage vor EuGH bei Transferregeln

Der Verband hat vor dem höchsten europäischen Gericht eine Niederlage erlitten, da bestimmte Transferregeln gegen EU-Recht verstoßen. Laut Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg werden die Freizügigkeit der Spieler und der Wettbewerb zwischen den Vereinen durch die Regeln eingeschränkt, mit denen sich der EuGH befasste. Eine Stellungnahme wurde vom Verband angefragt.
Hintergrund ist eine Klage des ehemaligen französischen Fußballprofis Lassane Diarra. Er wurde 2013 vom russischen Verein Lokomotive Moskau verpflichtet. Nach nur einem Jahr kam es zum Bruch und Diarra verlangte eine Entschädigung. Der ehemalige Nationalspieler verklagte den Verein auf ausstehende Gehälter. Er machte geltend, dass sich die Suche nach einem neuen Verein schwierig gestalte. Denn nach den FIFA-Regeln würde jeder neue Verein bei einer grundlosen Auflösung eines Vertrags mit ihm zusammen für die Zahlung einer Entschädigung an Lokomotive Moskau haften.
EuGH: Bestimmungen verstoßen gegen das Unionsrecht
Deshalb kam es nicht zu einem Vertrag mit dem belgischen Club Sporting du Pays de Charleroi. Diarra verklagte daraufhin die FIFA und den belgischen Fußballverband auf Schadenersatz und Verdienstausfall in Höhe von sechs Millionen Euro. Er bemängelte, dass die Transferregeln der FIFA gegen EU-rechtliche Bestimmungen zur Freizügigkeit und Wettbewerb verstoßen. Das belgische Gericht legte den Fall daraufhin dem EuGH vor.
Die Richter entschieden nun, dass die Regeln der FIFA über das Ziel hinausschießen. Diese belasteten die Sportler und die Vereine «mit erheblichen rechtlichen, unvorhersehbaren und potenziell sehr großen finanziellen sowie ausgeprägten sportlichen Risiken», hieß es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Manche Regeln könnten zwar dadurch gerechtfertigt werden, dass dadurch ein gewisser Grad an Beständigkeit in den Mannschaften gewährleistet werde. Hier scheinen die Regeln jedoch darüber hinauszugehen, so die Richter.
Das Gericht in Belgien muss nun über den spezifischen Fall entscheiden und dabei die Anweisungen des EuGH befolgen. Wie es danach weitergeht, hängt davon ab, wie die Verbände das Urteil umsetzen.








