Er setzte einen Rollator und einen Einkaufswagen vor seiner Wohnungstür unter Strom. Potenzielles Opfer: eine Nachbarin. Nun wird der Mann wegen versuchten Mordes verurteilt.
Stromfalle für Nachbarin – Vier Jahre Haft für 61-Jährigen

Ein 61-Jähriger wurde in Freiburg zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt, weil er seinen Rollator und einen Einkaufswagen zur Tötung einer Nachbarin unter Strom setzte. Das örtliche Landgericht urteilte, dass der Angeklagte des versuchten Mordes schuldig sei.
Der Mann habe es billigend in Kauf genommen, die ihm verhasste Nachbarin zu töten, sagte der Vorsitzende Richter Arne Wiemann. «Gott sei Dank ist nichts passiert.» Das Gericht blieb etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für viereinhalb Jahre Haft plädiert hatte.
Auch Kinder waren gefährdet
Auch weitere Bewohner des Mehrfamilienhauses in Denzlingen nördlich von Freiburg seien durch die Stromfalle an Rollator und Einkaufswagen vor der Wohnungstüre des Mannes gefährdet gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Er wies darauf hin, dass an dem Tag der Tat im Juli vergangenen Jahres ein Kindergeburtstag im Haus gefeiert wurde.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft und wurde im Rollstuhl in den Gerichtssaal gebracht. Er akzeptierte das Urteil gefasst. Es ist bisher nicht rechtskräftig – innerhalb einer Woche kann Revision eingelegt werden. Der Anwalt des Angeklagten, Robert Phleps, äußerte am Rande, dass es nach einer Revision aussieht – endgültig entschieden ist es jedoch noch nicht.
Der unbestrafte Angeklagte gab vor Gericht zu, dass er der Frau in dem Nachbarschaftsstreit einen Stromschlag versetzen wollte, jedoch nicht die Absicht hatte, sie zu töten.
Rollator und Caddie standen vor der Wohnungstür
Laut Gericht standen der Rollator und der Caddie zusammengeschoben vor der Wohnungstür des Mannes im zweiten Obergeschoss des Hauses. Es drohte ein lebensgefährlicher Stromschlag, wenn bestimmte Stellen des Rollators und des Einkaufswagens gleichzeitig berührt wurden.