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US-Soldat schweigt zu Mordvorwürfen nach fast 47 Jahren

Angeklagter schwieg zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft, trotz belastender DNA-Spuren und Zeugenaussagen.

Vor dem Landgericht hat ein Prozess gegen einen früheren US-Soldaten wegen des gewaltsamen Todes einer Studentin begonnen. (Archivbild)
Foto: Daniel Vogl/dpa

Ein ehemaliger US-Soldat, der wegen Mordes an einer jungen Frau angeklagt ist, hat fast 47 Jahre nach der Tat zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geschwiegen. Auch seine Verteidiger haben vor dem Landgericht Schweinfurt zunächst keine Erklärung abgegeben.

«Der Angeklagte war im Jahr 1978 als Angehöriger der US-Streitkräfte in Schweinfurt stationiert und lebte dort mit seiner ersten Ehefrau und einem Sohn», sagte Oberstaatsanwalt Markus Küstner zu Prozessauftakt. Während dieser Zeit soll der damals 24-Jährige eine Liebesbeziehung zu dem Opfer, einer 18-Jährigen, gehabt haben.

Gemäß der Anklage hat der US-Amerikaner im April 1978 die schwangere Frau in Kolitzheim bei Schweinfurt mit 14 Messerstichen getötet. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Angeklagte die Studentin ermordet hat, um seine Affäre mit ihr zu vertuschen.

Der Angeklagte, der heute 70 Jahre alt ist, wurde 2023 im US-Bundesstaat Nebraska verhaftet und später nach Deutschland überstellt. In früheren Verhören hatte er die Tat immer bestritten.

DNA-Spuren als Beweismittel

Dank moderner Kriminaltechnik konnten Experten des Landeskriminalamtes DNA-Spuren an der Kleidung des Opfers analysieren. Diese Ergebnisse und Zeugenaussagen belasten den ehemaligen Soldaten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft schwer.

In älteren Fällen können Beamte Verdächtige auch viele Jahre nach der Tat überführen, wenn die damaligen Ermittler Beweismaterial gesichert haben und heute etwa aussagekräftige DNA-Spuren finden. Die Erbsubstanz DNA (Desoxyribonukleinsäure) ist in allen menschlichen Zellen wie Blut, Speichel, Sperma oder Haaren enthalten. Mit einer Vergleichsprobe lässt sich die Identität eines Menschen nahezu sicher feststellen.

Außer Mord alles verjährt

Nach so vielen Jahren sind alle Straftaten außer Mord bereits verjährt. Wenn das Gericht dem Mann keine Tötungsabsicht nachweisen kann oder er sich gemäß den festgestellten Fakten nicht strafbar gemacht hat, wird er freigesprochen.

Sollte die Kammer davon ausgehen, dass der Angeklagte ein Tötungsdelikt begangen hat, jedoch kein Mord, könnte auch ein Freispruch erfolgen. Nimmt die Kammer ein anderes Delikt wie beispielsweise Totschlag an, könnte eine Einstellung des Verfahrens aufgrund der Verjährung erforderlich sein.

Falls jedoch die Beweise ausreichen, um dem 70-Jährigen einen Mord nachzuweisen, wird das Gericht ein Urteil mit Strafzumessung fällen. Insgesamt sind sechs Verhandlungstage für den Prozess angesetzt.

dpa