Eine Surferin verunglückte schwer, die Rettungsversuche scheiterten. Die Eisbachwelle bleibt gesperrt, die Ursache wird untersucht.
Tödlicher Unfall an Eisbachwelle in München

Eine Woche nach ihrem schweren Unfall an der bekannten Eisbachwelle in München ist eine Surferin gestorben. Das bestätigte eine Sprecherin der Polizei. Die 33-Jährige war in der vergangenen Woche in dem reißenden Bach im Englischen Garten verunglückt. Die «Süddeutsche Zeitung» hatte zuerst über den Tod berichtet. Die Frau starb laut Polizei am gestrigen Abend.
Dramatische Szenen
Die Sicherheitsleine der Surferin hatte sich am Grund des Eisbachs verhakt, als sie am späten Mittwochabend letzte Woche vom Board fiel.
Die Frau war nicht in der Lage, sich selbst zu befreien. Andere Surfer versuchten, sie vom Surfboard zu lösen, scheiterten jedoch aufgrund der starken Strömung. Erst der Feuerwehr gelang es, die Frau aus den eisigen Fluten zu retten. Sie wurde in kritischem Zustand in ein Krankenhaus gebracht, und vorübergehend schien sich ihr Zustand zu verbessern.
Ursachensuche
Die Eisbachwelle ist derzeit gesperrt. Es war zunächst unklar, wie lange. Es wird untersucht, was den Unfall verursacht hat. Es ist noch nicht klar, ob und wann das Wasser des Eisbachs abgelassen wird, um mögliche Hindernisse zu überprüfen, an denen sich die Leine verfangen haben könnte.
Das Referat für Klima- und Umweltschutz der Landeshauptstadt ist verantwortlich für die wasserrechtliche Erlaubnis der Absenkung. Bisher liegt jedoch kein entsprechender Antrag der ermittelnden Behörden vor, so eine Sprecherin der Referentin.
Die Eisbachwelle wird von Surfern das ganze Jahr über genutzt. Seit 2010 ist das Surfen auf eigene Gefahr offiziell per Allgemeinverfügung der Stadt München erlaubt. Die Welle ist jedoch nur für erfahrene Sportler geeignet.
Ermittlungen zur Ursache und Strafanzeige
Laut Staatsanwaltschaft München I hatte der Lebensgefährte der Verunglückten bereits vor dem Tod der Frau eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattet. Eine Sprecherin der Behörde erklärte auf Anfrage, dass geprüft werde, ob es Hinweise auf strafrechtlich relevantes Verhalten gebe. Die Ermittlungen richteten sich nicht gegen konkrete Personen.