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Skandal um Schlachthof: Amtstierärztin warnte vor Kontrollen

Die 51-jährige Hauptangeklagte gestand, den Schlachthof vor unangekündigten Kontrollen gewarnt zu haben, aus Angst vor beruflichen Konsequenzen.

Zwei Tierärztinnen stehen im Zusammenhang mit dem Skandal um den Schlachthof Aschaffenburg vor Gericht. (Archivbild)
Foto: Heiko Becker/dpa

Eine frühere Amtstierärztin hat vor dem Landgericht Aschaffenburg gestanden, den örtlichen Schlachthof vor unangekündigten Kontrollen gewarnt zu haben. «Ihr ist bewusst, dass dies nicht richtig war», sagte der Verteidiger der 51 Jahre alten Hauptangeklagten zu Prozessauftakt. Es tue ihr leid, sie bereue ihr Verhalten. 

Deshalb informierte sie den Schlachthof und die angeschlossenen Zerlegebetriebe auf dem Gelände über die bevorstehenden Kontrollen, da sie berufliche Konsequenzen befürchtete, falls mögliche Mängel festgestellt würden. Sie war sich bewusst, dass sie zur Geheimhaltung verpflichtet war. Laut dem Anwalt der Tierärztin hatte sie keinen materiellen Vorteil durch die rechtswidrige Weitergabe von Informationen an den Schlachthof.

Anklage: Betreiber vorab per Handy informiert

Die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) überwacht Schlachthöfe und führt auch nachts unangekündigte Kontrollen durch.

Gemäß der Anklage wurden die Betreiber und Zerlegebetriebe von den zuständigen Tierärztinnen im Voraus per SMS über die Besuche der Kontrolleure informiert. Die 51-jährige Angeklagte und eine ehemalige Kollegin (28) werden wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht vor Gericht gestellt. Ebenso ist ein Inhaber eines Zerlegebetriebs wegen Beihilfe angeklagt.

Immer wieder Elektroschocker

Ausgangspunkt des Prozesses waren Aufnahmen der Tierschutzorganisation «Soko Tierschutz». Diese im Sommer 2023 veröffentlichen Bilder und Videos zeigen, wie Beschäftigte – angeblich im Schlachthof Aschaffenburg – Schweine und Rinder mit Elektroschockern traktieren und offensichtlich noch lebende Tiere auseinandernehmen. 

Schlachten zeitweise verboten

Die KBLV hat nach Veröffentlichung der Aufnahmen vorübergehend den Schlachtbetrieb in der Stadt am Untermain unweit der Landesgrenze zu Hessen untersagt. Die Stadt, die Eigentümerin des Geländes und des Gebäudes ist, hat den Pachtvertrag mit der AB Schlachthof GmbH & Co. KG gekündigt. Aktuell läuft ein Zivilverfahren dazu.

Die Staatsanwaltschaft hat umfangreiche Ermittlungen eingeleitet, unter anderem wegen quälerischer Tiermisshandlung.

Der Prozess ist noch nicht beendet – aber nach den Anklagen gegen die zwei ehemaligen Amtstierärztinnen und den Besitzer eines Zerlegebetriebes gibt es nun ein erstes Strafverfahren in der Angelegenheit. An diesem Mittwoch könnte das Urteil gesprochen werden.

dpa