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Tödlicher Angriff auf Spielplatz in Menden: Zweiter Jugendlicher unter Mordverdacht

Zweiter Syrer in Untersuchungshaft, gemeinschaftlicher Mordverdacht gegen zwei Jugendliche, Hintergrund noch unklar.

Ein zweiter Jugendlicher ist in U-Haft genommen worden
Foto: Bernd Thissen/dpa

Im Fall des tödlichen Angriffs gegen einen 14-Jährigen auf einem Spielplatz in Menden im Sauerland ist ein zweiter Jugendlicher unter Mordverdacht in Untersuchungshaft gekommen. Es bestehe gegen ihn der «dringende Tatverdacht des Mordes in Mittäterschaft», sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Arnsberg der Deutschen Presse-Agentur. Der 16 Jahre alte tatverdächtige Syrer sei am Freitagabend in U-Haft gekommen. 

In der Nacht zum 10. Mai wurde nach einem Streit mit mehreren Personen auf dem Spielplatz auf den 14-Jährigen eingestochen. Der Junge verstarb kurz darauf im Krankenhaus. Ein 17-jähriger Deutscher wurde kurz nach der Tat wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft genommen. Es war jedoch zunächst unklar, ob es weitere mutmaßliche Tatbeteiligte gab.

Verdacht auf gemeinschaftlichen Mord gegen nun zwei Jugendliche 

Nun wird laut Staatsanwältin Annika Berg wegen gemeinschaftlichen Mordes gegen zwei Jugendliche ermittelt. Es ist möglich, dass es noch weitere Tatbeteiligte gibt. Weitere Informationen, einschließlich des Hintergrunds der Tat, können derzeit nicht gemacht werden.

Die Sprecherin erklärte, dass weiterhin viele beschlagnahmte Beweismittel ausgewertet werden. Auch das sichergestellte mutmaßliche Tatwaffe, ein Messer, wird weiterhin untersucht.

Die Obduktion des Verstorbenen wurde bereits in der Gerichtsmedizin in Dortmund durchgeführt. Zum Ergebnis könne man jedoch derzeit keine Angaben machen.

Schwer verletzter Jugendlicher auf Weg der Besserung 

Bei der Auseinandersetzung wurde auch ein 17-jähriger Jugendlicher schwer verletzt. Laut der Staatsanwältin war er zu keiner Zeit in Lebensgefahr und konnte bereits am vergangenen Montag das Krankenhaus verlassen. Es wird noch untersucht, wie es zu seiner Stichverletzung kam.

Laut Ermittlern muss im Tötungsdelikt auch festgestellt werden, wie viele Personen sich zum Zeitpunkt der Tat insgesamt auf dem Spielplatz oder in der näheren Umgebung befanden.

dpa