Bei einer Gondelfahrt in Venedig kommt 2013 ein Urlauber aus Baden-Württemberg ums Leben. Jetzt entscheidet ein Berufungsgericht, dass die Familie vier Millionen Euro bekommen soll.
Tod in Venedig: Millionen-Entschädigung für deutsche Familie
Mehr als zehn Jahre nach dem Tod eines deutschen Touristen bei einer Gondelfahrt in Venedig hat dessen Familie nach italienischen Medienberichten vier Millionen Euro Entschädigung zugesprochen bekommen. Dies entschied ein Berufungsgericht in der italienischen Lagunenstadt, wie unter anderem die Nachrichtenagentur Ansa und die Lokalzeitung «Il Gazzettino» berichten. In erster Instanz war die Familie noch leer ausgegangen. Dieses Urteil wurde nun laut den Berichten aufgehoben.
Der 50-jährige Mann aus Baden-Württemberg verbrachte im August 2013 mit seiner Frau und drei Kindern im Alter von damals vier bis zehn Jahren seinen Urlaub. Die Familie unternahm auch eine Gondelfahrt auf dem Canal Grande. Währenddessen kollidierte die Gondel in der Nähe der berühmten Rialtobrücke mit einem der Vaporetto-Schiffe, die in Venedig als öffentliche Verkehrsmittel auf den Kanälen unterwegs sind.
Der Mann, der ein Jura-Professor und Richter war, fiel ins Wasser und wurde zwischen Pier und Schiff so unglücklich eingeklemmt, dass er an seinen Verletzungen verstarb. Auch eine Tochter wurde verletzt. Der Gondoliere erklärte damals, dass er die Kontrolle über das Boot verloren habe, weil er anderen Booten und Gondeln an der Brücke ausweichen wollte.
Verkehrsbetriebe sollen mehr als die Hälfte zahlen
Das Berufungsgericht hat laut Berichten die städtischen Verkehrsbetriebe, die für den Betrieb der Schiffe auf den Kanälen verantwortlich sind, zu einer Entschädigung von 2,2 Millionen Euro verurteilt. Die anderen 1,8 Millionen Euro sollen von zwei Bootsfahrern gezahlt werden. In der ersten Instanz wurde die Entschädigungsforderung im Jahr 2018 noch abgelehnt.
Dem Zivilprozess um die Entschädigung waren bereits Strafverfahren vorausgegangen. Im Juni 2015 wurden drei Vaporetto-Fahrer und der Fahrer eines Wassertaxis wegen grob fahrlässigen Verhaltens bereits zu Bewährungsstrafen verurteilt, weil sie sich gegenseitig behindert und damit den Unfall verursacht hätten. In einem späteren Verfahren wurde auch ein Gondoliere verurteilt.