War der Tod von Hanna aus Aschau ein Mord oder ein Unfall? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Landgericht Traunstein – erneut. Ein Mithäftling sagte aus – und wiederholte eine Aussage.
Tod von Hanna: Ex-Mithäftling belastet Angeklagten erneut

Im Mordprozess um den Tod von Hanna aus dem oberbayerischen Aschau wurde der Angeklagte erneut schwer belastet, diesmal von einem ehemaligen Mithäftling. Vor dem Landgericht Traunstein gab der Zeuge an, dass der Angeklagte ihm Ende 2022 gestanden habe, die Studentin bewusstlos geschlagen und in den Fluss geworfen zu haben. Die beiden Männer hatten sich kennengelernt, als der Angeklagte in Untersuchungshaft saß.
Zeuge galt als nicht glaubwürdig
Schon in einem früheren Strafverfahren hatte der Mitgefangene über dieses Gespräch berichtet und galt daher als Hauptbelastungszeuge. Im März 2024 wurde der Angeklagte zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt. Im vergangenen Juni wurde der heute 23-Jährige jedoch wieder freigelassen. Das Landgericht entschied, dass die Aussage des Hauptbelastungszeugen vorläufig nicht als glaubwürdig angesehen wurde. Zudem wurde das Urteil vom Bundesgerichtshof aufgrund eines Verfahrensfehlers aufgehoben, und der neue Prozess begann Ende September.
Das Landgericht Traunstein hat insgesamt 26 Tage für die Verhandlung angesetzt. Das Urteil wird voraussichtlich kurz vor Weihnachten, am 19. Dezember, verkündet.
Tod vor drei Jahren
2022 hatte der Tod der damals 23 Jahre alten Studentin für Aufsehen gesorgt. In der Nacht zum 3. Oktober hatte sie in der Disco «Eiskeller» in Aschau gefeiert und wollte gegen 2.20 Uhr nach Hause. Dort kam sie aber nie an. Stattdessen wurde am Nachmittag ihre Leiche im Fluss Prien entdeckt.
Im Rahmen eines aufwendigen Indizienprozesses wurde der Angeklagte im Jahr 2024 zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt. Die Entscheidung wurde jedoch vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgrund eines Verfahrensfehlers aufgehoben. Dies betraf einen Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die damalige Vorsitzende Richterin.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft besagt, dass der junge Mann die Studentin in der Nacht aus sexuellen Gründen von hinten angegriffen und in den Bach geworfen habe, wo sie ertrank. Die Verteidigung hingegen spricht von einem Unfall.