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Staatsanwaltschaft schließt Ermittlungen ab, Anklage noch unklar

Die Staatsanwaltschaft prüft die Anklageerhebung gegen den beschuldigten Polizisten. Eine Einstellung der Ermittlungen ist ebenfalls möglich.

Die Trauer um den getöteten Lorenz ist groß. Bei ihren Ermittlungen ist die Staatsanwaltschaft nun einen großen Schritt weiter. (Archivbild)
Foto: Sina Schuldt/dpa

Die Staatsanwaltschaft hat den Hauptteil der Ermittlungen zu den tödlichen Polizeischüssen auf den 21-jährigen Lorenz abgeschlossen. Eine Sprecherin teilte mit, dass sie sich nun mit der abschließenden Bewertung des Falls befassen. Die Verfahrensbeteiligten haben die Akten zur Einsicht erhalten. Ein Sachverständigengutachten, das in Auftrag gegeben wurde, sowie die 3D-Rekonstruktion des Tatortes durch das Landeskriminalamt stehen noch aus.

Es ist noch nicht klar, ob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den beschuldigten Polizisten erheben wird. Zuerst hat der Mann die Möglichkeit, die Akten zu lesen und zu den bisherigen Ermittlungsergebnissen Stellung zu nehmen. Der beschuldigte Deutsche kann auch zusätzliche Untersuchungen verlangen, wie eine Sprecherin mitteilte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Totschlags gegen den 27-jährigen Beamten. Neben einer Anklage wegen Totschlags ist auch eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge möglich.

Möglicherweise wird die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellen – beispielsweise, wenn sie zu dem Schluss kommt, dass der Polizist aus Notwehr geschossen hat. Die Angehörigen des Verstorbenen hätten dann die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Einspruch einzulegen und zu argumentieren, warum sie aus ihrer Sicht falsch ist. Falls die Staatsanwaltschaft weiterhin von ihrer Entscheidung überzeugt ist, würde die Generalstaatsanwaltschaft dies überprüfen.

Lorenz starb durch Schüsse von hinten 

Der Polizist hatte den Schwarzen in der Nacht zu Ostersonntag in der Oldenburger Fußgängerzone erschossen. Nach den bisherigen Erkenntnissen schoss der Beamte fünfmal in Richtung des jungen Mannes und traf ihn mindestens dreimal von hinten in Oberkörper, Hüfte und Kopf. Zudem wurde der Deutsche möglicherweise durch einen Streifschuss am Oberschenkel verletzt. Lorenz starb im Krankenhaus.

Es ist unklar, warum der Beamte den 21-Jährigen von hinten erschossen hat. Der Beamte und sein Kollege waren sich bewusst, dass Lorenz zuvor vor einer Diskothek Reizgas gegen andere Menschen versprüht hatte und ein Messer bei sich trug. Die Tat hat viele Menschen traurig und fassungslos gemacht – weit über die Grenzen der niedersächsischen Stadt hinaus. Nach den tödlichen Schüssen kam es zu Demonstrationen für eine lückenlose Aufklärung und gegen Polizeigewalt.

dpa