Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Polizisten wegen fahrlässiger Tötung. Der Beamte irrte sich in einer vermeintlichen Notwehrlage.
Anklage wegen tödlicher Schüsse in Oldenburg

Nach den tödlichen Schüssen auf den 21-jährigen Lorenz in Oldenburg hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Polizisten erhoben. Dies teilte eine Sprecherin mit. «Ein vorsätzliches Tötungsdelikt kann dem Angeschuldigten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht vorgeworfen werden, da er irrtümlich glaubte, sich in einer Notwehrlage zu befinden», hieß es.
Laut den Ermittlungen soll der Beamte den Schwarzen in der Nacht zu Ostersonntag bei einem Einsatz in der Oldenburger Fußgängerzone von hinten erschossen haben. Der Deutsche wurde mindestens dreimal getroffen – in Oberkörper, Hüfte und Kopf – und verstarb im Krankenhaus.
Anklage wegen fahrlässiger Tötung
Laut Staatsanwaltschaft dachte der Polizist, dass er mit einem Messer angegriffen werde. Tatsächlich setzte Lorenz Reizgas gegen den Beamten ein, benutzte jedoch das mitgeführte Messer nicht. Der 21-Jährige versuchte zu fliehen, um einer Festnahme zu entgehen. Daher gab es zum Zeitpunkt des Schusses laut Staatsanwaltschaft keine Notwehrlage.
Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass der Polizist hätte erkennen können und müssen, dass das Opfer nur fliehen wollte. Aus diesem Grund wird der Deutsche wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Dem Polizisten droht daher eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Das Landgericht Oldenburg wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
Der tragische Tod des jungen Mannes sorgte für Trauer und Bestürzung bei vielen Menschen – nicht nur in der niedersächsischen Stadt, sondern auch darüber hinaus. Nach dem Vorfall mit den tödlichen Schüssen fanden landesweit Demonstrationen gegen Polizeigewalt statt.








