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Tödliche Schüsse aus der Dienstwaffe: Mehr Taser für Polizei

Die Zahl tödlicher Polizeischüsse ist 2025 gesunken, bleibt aber über dem Durchschnitt der Vorjahre – vor allem im Südwesten. Warum die GdP mehr Taser fordert und was die Argumente dagegen sind.

Ein Polizist erklärte die Funktionsweise eines Distanz-Elektroimpulsgeräts im vergangenen Jahr im Innnenministerium. (Archivfoto)
Foto: Michael Kappeler/dpa

Polizeibeamte haben 2025 weniger Menschen im Einsatz erschossen als im Jahr zuvor. Wie aus einer Auflistung der Zeitschrift «Bürgerrechte & Polizei/Cilip» des Instituts für Bürgerrechte und öffentliche Sicherheit an der Berliner Humboldt-Universität hervorgeht, starben auf diese Weise im vergangenen Jahr 17 Menschen, nach 25 im Jahr zuvor. Die Zahl der Todesfälle lag damit jedoch immer noch deutlich über dem Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre. 

Alternative zum Schusswaffeneinsatz?

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist davon überzeugt, dass eine flächendeckende Ausstattung der Einsatzkräfte mit den bereits an einigen Orten verfügbaren Distanz-Elektroimpulsgeräten – auch als Taser bekannt – dazu beitragen könnte, dass in Zukunft weniger Menschen durch Schüsse aus der Dienstwaffe sterben. Mit einem Taser können Elektroschocks aus kurzer Entfernung abgegeben werden, die in der Regel dazu führen, dass eine Person handlungsunfähig wird.

GdP stellt These zu Zahl der tödlichen Schüsse auf 

Jochen Kopelke, der Bundesvorsitzende, sieht einen Zusammenhang zwischen der vergleichsweise hohen Anzahl von Fällen tödlichen Schusswaffengebrauchs durch Polizeibeamte in Baden-Württemberg im letzten Jahr und der Tatsache, dass der Taser dort bisher nur von Spezialeinheiten regulär eingesetzt wird.

Er sagt: «Dort, wo keine oder nur eingeschränkt „nicht-tödliche“ Einsatzmittel eingesetzt werden können, ist die Schusswaffe einzig verhältnismäßiges Mittel.» Seine These: «Wo mehr und schneller Taser durch die Polizei verfügbar sind, reduziert es den Einsatz der Dienstwaffe.»

Viele Todesfälle im Südwesten – Demos im Norden

Im von Grünen und Schwarzen regierten Baden-Württemberg wurden im Jahr 2025 insgesamt sieben Menschen von Polizeibeamten im Dienst erschossen, darunter ein 44-jähriger Mann in Leonberg, der laut Polizei Schüsse aus einer Wohnung abgegeben hatte. Später wurde bei ihm eine Schreckschusswaffe gefunden. In Bruchsal verstarb ein 48-Jähriger, der von der Polizei in eine psychiatrische Klinik gebracht werden sollte.

In der Nacht zu Ostersonntag 2025 wurde der 21-jährige Lorenz in Oldenburg von einem Polizisten erschossen. Die Schüsse trafen den jungen Deutschen von hinten in Oberkörper, Hüfte und Kopf. Der gewaltsame Tod des Schwarzen löste weit über die Grenzen der niedersächsischen Stadt hinaus Entsetzen, Anteilnahme und Proteste aus. Vorwürfe wurden laut, dass Rassismus eine Rolle gespielt haben könnte.

Im November wurde der 27-jährige Polizist von der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Es wird behauptet, dass der Deutsche fälschlicherweise glaubte, sich in einer Notwehrsituation zu befinden. Der Beamte war der Meinung, dass Lorenz ihn mit einem Messer angreifen wollte. Tatsächlich sprühte der 21-Jährige Reizgas auf den Beamten, benutzte jedoch das mitgeführte Messer nicht. Laut den Ermittlungen wollte Lorenz zum Zeitpunkt des Schusses fliehen.

Ein Vorfall vom 17. November in Bochum sorgte für besondere Bestürzung, als ein Polizeibeamter auf ein gehörloses zwölfjähriges Mädchen schoss und es lebensgefährlich verletzte. Laut den laufenden Ermittlungen hatte das Mädchen zuvor mit Messern auf die Beamten zugestürmt. Die Polizisten fürchteten einen Angriff. Der Anwalt des Mädchens kritisiert diese Darstellung scharf und zweifelt an der Neutralität der ermittelnden Behörden.

Wie geht es mit dem Taser jetzt weiter? 

Der Bundestag hatte im Oktober eine Gesetzesänderung verabschiedet, nach der Vollzugsbeamte des Bundes auch «Distanz-Elektroimpulsgeräte» (DEIG) anwenden dürfen – neben den üblichen Schlagstöcken und Schusswaffen. 

Die Bundespolizei setze bereits «im Zuge der erweiterten Anwendererprobung» bundesweit 300 DEIG in ausgewählten Dienststellen ein, teilt eine Sprecherin des Bundespolizeipräsidiums auf Nachfrage mit. Die Erfahrungen aus der Erprobung seien positiv. Nun werde die sukzessive Ausstattung weiterer Dienststellen folgen, orientiert am einsatztaktischen Bedarf.

Bundesländer blicken unterschiedlich auf Taser

In Bayern und einigen anderen Bundesländern ist die Polizei mittlerweile flächendeckend mit Tasern ausgerüstet. Andere Landesregierungen, die bisher nur Spezialkräften diese zur Verfügung gestellt haben, ziehen nun teilweise nach.

Bisher war der Taser in Baden-Württemberg nur bei Spezialeinheiten der Polizei im Einsatz – nun sollen auch Streifenpolizisten in einigen Regionen für eine Testphase 40 Geräte bekommen.

Argumente der Befürworter: 

Der Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch, sagt, er habe seine Meinung geändert: «Auch wenn ich selbst früher skeptisch war, stehe ich heute dem Taser positiv gegenüber.» Bei seinen Gesprächen mit Bundespolizisten – vor allem an Bahnhöfen – höre er, dass sich das Gerät als Einsatzmittel in der Praxis bewährt habe, sagt der frühere Polizist und langjährige SPD-Bundestagsabgeordnete. «Ich glaube, dass hierbei auch die abschreckende Wirkung ein erheblicher Faktor für die Eigensicherung der Beamtinnen und Beamten sein wird.»

Der Umstand, dass das Ziehen des Tasers mit grellem Licht und lautem Alarmton oft ausreicht, um einen aggressiven Menschen zu stoppen, ist ein entscheidendes Argument für die Befürworter. Laut dem nordrhein-westfälischen Innenministerium gab es im vergangenen Jahr in NRW 1.316 Taser-Einsätze, bei denen die Elektroschockpistolen 279 Mal abgefeuert wurden.

Die Gewerkschaft der Polizei sei die «politisch ideologische Debatte zu diesem wirksamen Einsatzmittel leid» und erwarte nun eine Ausstattung aller Polizeibehörden mit dem Taser, sagt GdP-Chef Kopelke. 

Argumente der Gegner: 

Kritiker weisen auf potenzielle gesundheitliche Auswirkungen des Taser-Einsatzes sowie auf Risiken hin, wenn er gegen Personen eingesetzt wird, die zuvor Drogen konsumiert haben.

Der Forensiker Rüdiger Lessig vom Universitätsklinikum Halle (Saale) erklärte bei einer Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Bundestages im vergangenen Jahr, dass er abgesehen von leichten Verletzungen durch die beiden eindringenden Elektroden kein generelles Risiko bei der Anwendung von Elektroschockpistolen sehe.

Er betonte jedoch, dass schwere Verletzungen möglich seien, wenn das Gesicht oder die Genitalien getroffen würden. Es müsse auch die Gefahr von Stürzen berücksichtigt werden – zum Beispiel, wenn jemand auf einer Treppe oder einem Hausdach steht. Risiken könnten auch bei schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen bestehen, wie zum Beispiel Herzerkrankungen. Bei Personen in psychischen Ausnahmesituationen bestehe das Risiko eines Sauerstoffmangels, ähnlich wie bei der Fixierung solcher Personen am Boden.

In der Anhörung forderte eine Vertreterin von Amnesty International, dass der DEIG-Einsatz nur zur Vermeidung des Schusswaffeneinsatzes zulässig sein sollte.

«Keine harmlosen Hilfsmittel»

Der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Thüringer Landtag, Ronald Hande, warnte im vergangenen Sommer: «Taser sind keine harmlosen Hilfsmittel, sondern potenziell tödliche Waffen.» Die Elektroschockpistolen in den Standardkatalog der Bewaffnung der Thüringer Polizei aufzunehmen, lehne seine Fraktion entschieden ab.

dpa