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Tödliche Verwechslung – 18-Jähriger muss für Jahre in Haft

Ein 17-Jähriger hat in einer Bar 15 Schüsse abgefeuert – ein Mann starb, zwei wurden schwer verletzt. Das Gericht wertete dies als heimtückischen Mord, auch wenn das eigentliche Ziel ein anderes war.

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Ein junger Mann muss wegen Mordes mehrere Jahre in Haft. (Foto-Archiv)
Foto: Marius Bulling/dpa

Die gewalttätige Tat ist Teil eines seit mehreren Jahren andauernden Konflikts zwischen zwei multiethnischen Banden im Großraum Stuttgart: Ein 17-jähriger Mann wurde nun wegen Mordes und zweifachen versuchten Mordes zu 8 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger hatten eine Verurteilung von 9 Jahren und 6 Monaten gefordert. Der Verteidiger plädierte auf 7 Jahre und 6 Monate, wie ein Sprecher des Landgerichts Stuttgart mitteilte. Aufgrund des Alters des Angeklagten fand die Hauptverhandlung nicht-öffentlich statt. Der Angeklagte gab zu, geschossen zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Brutales Vorgehen in Bar 

Es ist gerichtlich festgestellt, dass der Angeklagte, der jetzt 18 Jahre alt ist, am 2. Oktober 2024 eine Bar in Göppingen betrat und sofort und unvermittelt 15 Schüsse aus einer Maschinenpistole auf drei Männer abfeuerte. Der Getötete, der mit dem Rücken zu ihm saß, wurde aus einer Entfernung von 78 Zentimetern von einer Kugel in den Hinterkopf getroffen und verstarb sofort.

Laut Gericht wurden zwei Opfer in einer Entfernung von zwei bis drei Metern von mehreren Schüssen getroffen, darunter auch jeweils in den Oberkörperbereich. Zwischen Betreten und Verlassen der Bar durch den Angeklagten vergingen weniger als zehn Sekunden. Da die Männer mit einem Angriff nicht rechneten, sah die Strafkammer jeweils das Mordmerkmal der Heimtücke als erwiesen an.

Fatale Verwechslung 

Laut Gericht ist die Tat Teil eines seit mehreren Jahren andauernden Konflikts zwischen zwei multiethnischen Banden im Großraum Stuttgart. Die Schüsse richteten sich gegen ein Führungsmitglied und andere Mitglieder der gegnerischen Gruppe, die sich häufig in dieser Bar aufhielten.

Die Opfer hätten keinerlei Beziehungen zu dieser Gruppe gehabt und seien völlige Unbeteiligte gewesen. «Der Getötete sah dem Führungsmitglied der rivalisierenden Gruppierung ähnlich, weshalb es zu einer Personenverwechslung kam», teilte der Gerichtssprecher mit. 

Ein Syrer, der bereits mehrere Jahre in Deutschland lebt, wurde erst Monate nach der Tat als mutmaßlicher Schütze im Kreis Ludwigsburg festgenommen. Die Opfer sind ebenfalls syrische Staatsangehörige.

Keine Familienclans 

Gemäß einer vorherigen Schätzung des Landeskriminalamts gehörten den Gruppen einst mehr als 500 junge Menschen als Unterstützer, Mitläufer oder auch Führungsleute an. Die Beweggründe hinter der Bandenkriminalität bleiben weiterhin schwer nachvollziehbar und von den Tatverdächtigen ist kaum Kooperation zu erwarten. Auf der Anklagebank herrscht fast immer eisernes Schweigen. Das Landeskriminalamt betrachtet die Gruppen nicht als familiäre Clans.

Der Begriff Clankriminalität wird kontrovers diskutiert, da er laut Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert.

dpa