In einem Park in Aschaffenburg greift ein Mann eine Kinderkrippengruppe an. Zwei Menschen sterben. Nicht nur die Angehörigen der Opfer wollen nun wissen, wie es dazu kommen konnte.
Tödlicher Messerangriff in Aschaffenburg – Verfahren startet
Etwa neun Monate nachdem ein mutmaßlich psychisch Kranker eine Kinderkrippengruppe in Aschaffenburg mit einem Messer angegriffen hat, hat das Sicherungsverfahren gegen den Beschuldigten begonnen. Neben der Klärung des Verbrechens wird am Landgericht Aschaffenburg nun auch untersucht, ob der Verdächtige zum Zeitpunkt der Tat im Januar möglicherweise schuldunfähig war.
Die Staatsanwaltschaft strebt an, dass der 28-Jährige aufgrund der im ersten forensisch-psychiatrischen Gutachten festgestellten Schuldunfähigkeit dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird.
Tatwaffe Küchenmesser
Laut den Ermittlungen soll der Flüchtling am 22. Januar 2025 gezielt eine Krippenkindergruppe im Park Schöntal in Aschaffenburg mit einem etwa 30 Zentimeter langen Küchenmesser angegriffen haben. Ein zweijähriger Junge marokkanischer Abstammung wurde dabei tödlich verletzt. Außerdem verstarb ein 41-jähriger Deutscher, der zufällig vorbeigekommen war und den Kindern helfen wollte.
Der Beschuldigte soll außerdem auf ein 2-jähriges Mädchen aus Syrien und einen heute 73-jährigen Deutschen eingestochen haben – beide überlebten. Eine Erzieherin (59) brach sich in dem Tumult einen Arm.
Mord und Mordversuch
Die Anklage wirft dem 28-Jährigen Mord, versuchten Mord, Totschlag, versuchten Totschlag, Bedrohung sowie diverse Körperverletzungsdelikte vor.
Laut einem forensisch-psychiatrischen Gutachten besteht eine «hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat, da ihm infolge einer psychiatrischen Erkrankung die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen, gefehlt habe».
Verdächtiger war polizeibekannt
Immer mehr Passanten griffen den Verdächtigen an, woraufhin er laut bisherigen Erkenntnissen zu Fuß floh und etwa zwölf Minuten nach dem ersten Notruf in der Nähe der Bahngleise widerstandslos festgenommen werden konnte. Das blutverschmierte Messer wurde in der Nähe gefunden.
Der 28-Jährige war vor der Tat wegen mehrerer Delikte polizeibekannt und vorübergehend in einer Psychiatrie. Seit März 2023 registrierten die Behörden zahlreiche Vorfälle. Es gab Ermittlungen wegen tätlicher Angriffe und Widerstands gegen Polizisten, vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung. Strafbefehle und Geldstrafen wurden erlassen.
Schuldunfähigkeit steht im Raum
Im Sicherungsverfahren wird neben der Gewalttat im Park auch ein Vorfall am 29. August 2024 in einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau (Landkreis Aschaffenburg) behandelt. Damals soll der Afghane eine Bewohnerin gewürgt und mit einem Messer verletzt haben.
Es sind sechs Verhandlungstage bis zum 30. Oktober für das Sicherungsverfahren geplant.