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Tödlicher Parkplatz-Streit: Haftbefehl gegen 18-Jährigen

Ein zwölfjähriger Junge stirbt nach einem Streit auf einem Parkplatz. Was über den Hergang bekannt ist und welche Fragen für die Ermittler noch offen sind.

Gegen den 18 Jahre alten Autofahrer ist nach dem tödlichen Streit Haftbefehl erlassen worden.
Foto: Marijan Murat/dpa

Ein 18-jähriger Deutscher wurde nach einem tödlichen Streit mit einem 12-jährigen Jungen im Norden Baden-Württembergs festgenommen. Ihm wird Totschlag vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Der Jugendliche soll den Jungen nach dem Streit auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Niedernhall mit dem Auto verfolgt und absichtlich auf seinem Fahrrad angefahren haben. Das Kind verstarb sofort.

Mit Fahrrad und Tretroller

Bislang ist unklar, warum der 18-Jährige im Beisein seines zwei Jahre jüngeren Freundes mit dem 12-Jährigen und seinem ein Jahr älteren Begleiter in Streit geraten war. Als sich die beiden Kinder auf einem Fahrrad und einem Tretroller entfernten, sollen sich die beiden Älteren nach Angaben der Polizei in das Auto des 18-Jährigen gesetzt und der Heranwachsende am Steuer Gas gegeben haben.

Kind noch auf dem Parkplatz gestorben

Der 12-Jährige sei auf seinem Fahrrad angefahren worden, teilte die Polizei mit. «Das Kind stürzte daraufhin und wurde so schwer verletzt, dass es unmittelbar auf dem Parkplatz verstarb», heißt es weiter. Der 13 Jahre alte Freund des Opfers blieb unverletzt. Keine Angaben gibt es bisher zur Frage, ob sich der mutmaßliche Täter und das Opfer kannten. 

Die Ermittler hoffen auf die Aussagen der bereits vernommenen Zeugen. Der Supermarkt hätte planmäßig erst eine halbe Stunde später geschlossen werden sollen. Am Donnerstagabend wurde der Tatort bereits von einem Sachverständigen untersucht, der ein Gutachten zum Tathergang erstellen soll.

Auch die Gemeinde reagierte schockiert: «Wir sind tief betroffen und fassungslos», sagte Niedernhalls Bürgermeister Achim Beck. «Wir können das gar nicht glauben und sind auch ratlos.»

Bei Heranwachsenden müssen Richter entscheiden

Mit 18 Jahren zählt ein Angeklagter in Deutschland rechtlich noch zu den sogenannten Heranwachsenden. Bei ihnen entscheidet das Gericht, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht gilt. Maßgeblich ist, ob der Täter in seiner Entwicklung noch einem Jugendlichen gleicht oder ob die Tat typisch jugendlich war.

„Totschlag kann unter Jugendstrafrecht mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden, in besonders schweren Fällen sogar mit bis zu 15 Jahren. Bei Anwendung des Erwachsenenstrafrechts drohen für Totschlag nach dem Gesetz mindestens 5 und höchstens 15 Jahre Gefängnis.“

Tatort liegt im Norden des Landes

Niedernhall befindet sich im Hohenlohekreis im fränkisch geprägten Nordosten von Baden-Württemberg. Die Gemeinde gehört zur Region Heilbronn-Franken und zählt etwas mehr als 4.000 Einwohner.

dpa