Eine 13-Jährige soll in Leipzig auf ihre kleine Schwester eingestochen haben. Die Siebenjährige stirbt. Die Kinder waren alleine zu Hause. Was genau in der Wohnung geschah, ist noch unklar.
«Tragischer Fall»: Schwester verletzt Siebenjährige tödlich
Am Tag nach den tödlichen Stichen auf ein siebenjähriges Mädchen in Leipzig gibt es kaum Erinnerungen an die tragische Tat. Vor dem Mehrfamilienhaus in der ruhigen Wohngegend im Stadtteil Kleinzschocher steht nur ein Polizeiwagen, die Beamten nehmen Fotos auf. Es gibt keine Blumen, Kerzen oder Plüschtiere, wie es üblich ist bei solchen Fällen, vor der Tür oder am Straßenrand. Hinter der Fassade des Hauses müssen sich jedoch dramatische Szenen abgespielt haben.
13-Jährige alarmierte selbst die Einsatzkräfte
Am Freitagabend ruft die 13-jährige Schwester des Kindes den Notruf an. Die Polizeibeamten, die alarmiert werden, finden in der Wohnung das siebenjährige Mädchen, das schwer verletzt ist und mehrere Stiche aufweist. Das Mädchen wird sofort ins Krankenhaus gebracht. Die Ärzte können es jedoch nicht mehr retten, das Kind stirbt kurz darauf.
Die Polizei geht davon aus, dass die 13-Jährige ihrer Schwester die tödlichen Verletzungen zugefügt hat. Auch für erfahrene Ermittler ist der Fall erschütternd. Die Eltern waren zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht zu Hause und wurden in Anwesenheit eines Kriseninterventionsteams informiert. Diese Teams unterstützen Angehörige in akuten Notfällen, wie z.B. von Opfern von Verbrechen oder Unfällen. Die 13-Jährige erhält seitdem psychologische Betreuung in einer Fachklinik.
Mögliche Tatwaffe sichergestellt – 13-Jährige nicht strafmündig
«Es ist tragischer Fall», sagt Ricardo Schulz von der Staatsanwaltschaft Leipzig. Die 13-Jährige sei zwar nicht strafmündig, aber es gehe nun darum, die Umstände der Tat aufzuklären. Eine mögliche Tatwaffe mit Spuren wurde sichergestellt. Bislang machte die Polizei keine Angaben dazu, um welche Stichwaffe es sich handelt. Es wurde eine Obduktion der Leiche angeordnet. Wann diese durchgeführt wird und wann es erste Ergebnisse gibt, sagte eine Sprecherin nicht.
Gemäß dem Strafgesetzbuch ist eine Person schuldunfähig, wenn sie zum Zeitpunkt der Tat noch nicht 14 Jahre alt ist – auch bei schweren Verbrechen wie Mord oder Totschlag. Dies liegt daran, dass angenommen wird, dass Kinder die Konsequenzen ihres Handelns noch nicht ausreichend überblicken.
Ermittler sind zum Schutz der Kinder sehr zurückhaltend
In Fällen mit strafunmündigen Kindern werden Informationen zu den Hintergründen und Details von den Ermittlungsbehörden in der Regel zurückgehalten, um die Kinder zu schützen. Nach Abschluss der Ermittlungen wird der Fall normalerweise an die Jugendbehörden übergeben. Die getroffenen Maßnahmen hängen vom konkreten Einzelfall ab.
Möglichkeiten sind eine psychiatrische Behandlung für das Kind, eventuell auch in einer geschlossenen Einrichtung. Die Eltern könnten Unterstützung bei der Erziehung erhalten – oder das Kind könnte vorübergehend in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie untergebracht werden. Die rechtlichen Hürden für eine Trennung von den Eltern gegen deren Willen sind jedoch hoch.
Diskussion um Herabsenkung des Alters für Strafmündigkeit
Es wurde zuletzt viel darüber diskutiert, das Alter für die Strafmündigkeit zu senken. Der Hintergrund waren auch extremere Fälle, in denen Kinder als Täter oder Tatverdächtige galten. So hat zum Beispiel im April ein damals 13-jähriger Junge einen obdachlosen Mann in Dortmund mit Messerstichen getötet. Viele erinnern sich auch an den Fall von Luise aus Nordrhein-Westfalen: Zwei Mädchen im Alter von damals 12 und 13 Jahren haben gestanden, im März 2023 die 12-jährige Schülerin mit Messerstichen getötet zu haben.