Neue Zahlen zu Gewalt gegen Polizei zeigen: Es wird nicht besser. Die Koalition hat sich eine Gesetzesänderung vorgenommen. Es geht auch darum, potenzielle Täter abzuschrecken. Ob das funktioniert?
Über 46.000 Fälle von Gewalt gegen Polizisten – Reformpläne

Laut Daten des Bundeskriminalamts stieg die Zahl der registrierten Gewalttaten gegen Polizistinnen und Polizisten im vergangenen Jahr leicht an. Das Bundesinnenministerium gab bekannt, dass es 2024 46.357 Fälle von Gewalt gegen Polizeibeamte gab.
In rund 87 Prozent der Fälle ging es laut dem Bundeslagebild «Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte» um Widerstandshandlungen oder tätliche Angriffe. Als Gewalt im Sinne der Statistik gelten unter anderem auch Bedrohung, Nötigung und vorsätzliche einfache Körperverletzung.
Kontinuierlicher Anstieg seit 2017
Den Angaben zufolge wurden im vergangenen Jahr bundesweit 106.875 Polizistinnen und Polizisten Opfer einer Gewalttat – 67,2 Prozent mehr als im Jahr 2015. «Die Zahlen verdeutlichen eine anhaltend hohe Belastung für die Polizei im Einsatzalltag», bilanziert das Bundesinnenministerium. Laut Ministerium waren etwa fünf von sechs Menschen (83,1 Prozent), die nach mutmaßlichen Gewalttaten gegen Polizisten als Tatverdächtige festgestellt wurden, männlich. Mehr als ein Drittel (34,9 Prozent) der ermittelten Tatverdächtigen besitzt demnach keinen deutschen Pass.
«Gewalt gegen Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte ist längst kein Ausnahmefall mehr, sondern gehört für viele leider zum Alltag», sagt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. Der CSU-Politiker ist überzeugt: «Wenn jedes Jahr Zehntausende Angriffe gezählt werden, dann zeigt das: Respekt und Rücksicht gehen zunehmend verloren.»
Dobrindt und Hubig bereiten Reform vor
Einsatzkräfte müssten besser geschützt werden. Es gehe darum, schneller durchzugreifen und klare Konsequenzen zu ziehen, betont der Minister. Gemeinsam mit Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) werde sein Ministerium deshalb ein Gesetz auf den Weg bringen, das «Strafen verschärft, Verfahren beschleunigt und die Sicherheit der Einsatzkräfte im täglichen Dienst spürbar stärkt».
Hubig äußerte sich gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe: «Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten sowie auf Rettungs- und Einsatzkräfte haben in den vergangenen Jahren ein erschreckendes Ausmaß angenommen.» Gerade in den Silvesternächten sei es immer wieder zu enthemmten und inakzeptablen Übergriffen gekommen. «Dieser Verrohung muss der Rechtsstaat entschieden entgegentreten – auch und gerade mit den Mitteln des Strafrechts. Deshalb wollen wir das Strafrecht nachschärfen.»
Strafverschärfung von 2017
Seit 2017 sind Sicherheits- und Rettungskräfte durch neue Straftatbestände geschützt. Tätliche Angriffe auf Polizisten sowie auf Kräfte von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdiensten können mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden – unabhängig davon, ob die Gewalt bei einer Festnahme oder einer anderen Vollstreckungshandlung ausgeübt wird. Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt.
Reform führte nicht zu Rückgang von Straftaten
Trotz der Strafrechtsreform ist die Anzahl der Angriffe auf Einsatzkräfte seit 2017 kontinuierlich gestiegen. Die Ampel-Regierung hatte zwar 2024 erneut eine Reform beschlossen, die den strafrechtlichen Schutz von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften verbessern sollte. Nach dem Auseinanderbrechen der Koalition von SPD, Grünen und FDP wurde der Gesetzentwurf jedoch nicht mehr vom Bundestag verabschiedet.
Mehr Schutz für Kommunalpolitiker?
Jetzt will Schwarz-Rot einen neuen Anlauf nehmen. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt dazu: «Wir verschärfen den strafrechtlichen Schutz von Einsatz- und Rettungskräften, Polizisten sowie Angehörigen der Gesundheitsberufe und prüfen einen erweiterten Schutz für Kommunalpolitiker sowie für das Allgemeinwohl Tätige.» Ein detaillierter Vorschlag dazu wird in Kürze erwartet.








