Gerichtsurteil gegen Schuhbeck rechtskräftig, Vollzug vorerst ausgesetzt wegen Krebserkrankung.
Star-Koch Schuhbeck verurteilt zu 4 Jahren und 3 Monaten Gefängnis
Das neueste Urteil gegen Alfons Schuhbeck ist rechtskräftig. Laut dem Landgericht München I haben weder die Staatsanwaltschaft noch Schuhbecks Verteidiger innerhalb der abgelaufenen Frist Rechtsmittel eingelegt.
Vor etwa einer Woche wurde der Star-Koch vom Gericht wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs und vorsätzlichem Bankrott zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. In diese Strafe ist seine frühere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung eingerechnet. Der Vollzug der Strafe wurde vorübergehend ausgesetzt, da Schuhbeck aufgrund von Gesundheitsproblemen an Krebs leidet und außerhalb des Gefängnisses behandelt wird.
Im Verfahren forderte die Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sieben Monaten, während die Verteidigung keine konkrete Forderung stellte. Es war unwahrscheinlich, dass Rechtsmittel eingelegt wurden, da Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu Beginn des Prozesses auf einen Deal und einen Strafrahmen zwischen vier Jahren und vier Jahren und sieben Monaten geeinigt hatten, falls Schuhbeck die gegen ihn erhobenen Vorwürfe einräumt.
Entschuldigung für riesigen Schuldenberg
Das tat er – wie auch schon im ersten Prozess gegen ihn im Jahr 2022. Schuhbeck entschuldigte sich in seinem letzten Wort bei «allen, die durch mich Probleme erfahren haben.» Er betonte: «Das wird mich für den Rest meines Lebens belasten und tut mir sehr leid.»
Schuhbecks Unternehmen – einschließlich seiner Restaurants, seines Gewürzladens und seines Partyservices – haben hohe Schulden angehäuft: Nach Angaben des Insolvenzverwalters Max Liebig belaufen sich die Forderungen der Gläubiger laut aktuellem Stand auf insgesamt 27 Millionen Euro. Er geht davon aus, dass nur ein kleiner Teil davon bei Abschluss der Insolvenzverfahren zurückgezahlt werden kann.