Nach fast 40 Verhandlungstagen soll im Vergewaltigungs-Prozess gegen Christian B. in Braunschweig das Urteil verkündet werden. Der Deutsche ist auch im Fall der 2007 verschwundenen Maddie verdächtig.
Urteil im Prozess gegen vorbestraften Christian B. erwartet

Wird der auch im Fall Maddie verdächtige Christian B. erneut verurteilt? Das wird heute vor dem Landgericht Braunschweig entschieden. Die Urteilsverkündung ist für 10.00 Uhr geplant. Dem bereits mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter werden drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch vorgeworfen. Die Straftaten soll der heute 47-Jährige im Zeitraum zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben.
Internationale Aufmerksamkeit erweckt der bereits im Februar gestartete Prozess vor allem, weil Christian B. im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine «Maddie» McCann unter Mordverdacht steht. Der Maddie-Komplex ist aber offiziell nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Christian B. wird beschuldigt, drei Frauen vergewaltigt zu haben, darunter eine Jugendliche und eine Frau im Alter von etwa 70 bis 80 Jahren. Die Identitäten der beiden Frauen wurden jedoch nicht festgestellt. Im Mai wurde eine 40-jährige Irin als Zeugin befragt, die angibt, dass B. sie vor etwa 20 Jahren in Portugal brutal vergewaltigt haben soll. In zwei weiteren Fällen wird dem Angeklagten vorgeworfen, vor Kindern masturbiert zu haben.
Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung
Die Staatsanwaltschaft hat letzte Woche eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. In der Sicherungsverwahrung werden Personen untergebracht, die auch nach einer langen Haftstrafe aufgrund von Mord oder Sexualdelikten als gefährlich angesehen werden.
Die Verteidigung forderte am gestrigen Montag in ihrem Schlussvortrag einen Freispruch. «Es gab nie einen hinreichenden Tatverdacht», sagte Verteidiger Friedrich Fülscher in seinem Plädoyer. Ein Freispruch sei der einzig richtige Ausgang des Verfahrens. Die Verteidigung führte an, dass zwei der drei Vergewaltigungsopfer nie ermittelt wurden. Wichtige Zeugen hätten sich zudem in Lügen und Widersprüche verstrickt. Christian B. hatte die Möglichkeit zu einem letzten Wort, wollte sich aber nicht äußern. Die Anwälte warfen der Ermittlungsbehörde zudem grobe handwerkliche Fehler sowie «Taschenspielertricks» bei der Beweisführung vor.
Im Fall von Freispruch wäre Haftentlassung im September 2025 möglich
Anfang Juni wurde der Haftbefehl im Zusammenhang mit dem laufenden Prozess gegen Christian B. aufgehoben, da die Kammer keinen dringenden Tatverdacht mehr sah. Beobachter des Prozesses interpretierten dies als Hinweis darauf, dass das Verfahren möglicherweise mit einem Freispruch enden könnte.
Derzeit sitzt der 47-Jährige eine siebenjährige Gefängnisstrafe ab, weil er 2019 vom Landgericht Braunschweig wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin verurteilt wurde. Das Gericht ist zuständig, da B. seinen letzten deutschen Wohnsitz in der niedersächsischen Stadt hatte.
Laut Staatsanwaltschaft Braunschweig wird Christian B. die siebenjährige Haftstrafe im September 2025 abgesessen haben. Falls er an diesem Dienstag freigesprochen wird, könnte der mehrfach vorbestrafte Sexualstraftäter dann freikommen. Ein psychiatrischer Gutachter hatte den 47-Jährigen im aktuellen Vergewaltigungsprozess als äußerst gefährlich eingestuft.








