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Urteil im Prozess wegen Mordes an Abiturientin erwartet

Ein 18-Jähriger soll seine gleichaltrige Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot bei Heidelberg erstochen haben. Im Prozess wird bereits für heute ein Urteil erwartet.

Der 18-Jährige erstach seine Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot bei Heidelberg. (Archivfoto)
Foto: René Priebe/dpa

Im Prozess gegen einen Schüler, der wegen Mordes an seiner Ex-Freundin angeklagt ist, soll heute um 15.30 Uhr ein Urteil verkündet werden. Eine Sprecherin des Landgerichts Heidelberg gab diese Information bekannt. Die Plädoyers fanden am Vormittag statt. Die Forderungen von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage wurden nicht genannt. Die Öffentlichkeit ist von dem Verfahren ausgeschlossen.

Der 18-Jährige hat vor Gericht zugegeben, seine Ex-Freundin getötet zu haben, wie die Sprecherin zuvor angegeben hatte. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Deutschen, am 25. Januar die gleichaltrige Schülerin in der gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot bei Heidelberg erstochen zu haben. Er soll mit einem Fleischmesser mehrmals auf die Abiturientin eingestochen haben – darunter in den Nacken und die Herzgegend. Sie verstarb noch am Tatort, einem Aufenthaltsraum.

Schwerer Verkehrsunfall in Niedersachsen auf der Flucht vor der Polizei

Der junge Mann soll Berichten zufolge mit einem Auto geflohen sein und in Seesen, Niedersachsen, einen schweren Unfall verursacht haben. Dabei wurden der Angeklagte und ein weiterer Mann verletzt. Seitdem befindet sich der 18-Jährige in Untersuchungshaft. Ihm wird auch gefährliche Körperverletzung aufgrund dieses Unfalls vorgeworfen.

Das Verfahren endet jetzt früher als erwartet. Ursprünglich hatte das Gericht Termine für die Verhandlung bis zum 15. August festgelegt.

Der Grund, warum der Prozess nach dem Jugendgerichtsgesetz unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, liegt darin, dass auch eine Körperverletzung aus dem November 2023 Teil der Anklage ist. Zu dieser Zeit soll der mutmaßliche Täter die später getötete Schülerin mit der Faust geschlagen haben, als er noch 17 Jahre alt und somit minderjährig war.

dpa