Knapp 16 Monate hat das Landgericht Frankfurt über den Vorwurf der Steuerhinterziehung im Sommermärchen-Prozess verhandelt. Nun ist das Urteil da.
Urteil im Sommermärchen-Prozess: DFB muss zahlen

Der Deutsche Fußball-Bund wurde im Sommermärchen-Prozess für schuldig befunden und wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 110.000 Euro verurteilt. Diese Entscheidung wurde von der Vorsitzenden Richterin Eva-Marie Distler am 34. und letzten Verhandlungstag vor dem Landgericht Frankfurt verkündet.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigte den DFB, in der Affäre um die Fußball-WM 2006 Steuern in Höhe von etwa 2,7 Millionen Euro hinterzogen und ein Bußgeld von 270.000 Euro gefordert zu haben. Das Gericht stimmte in seinem Urteil mit der Ansicht der Anklagebehörde überein, die zu Wochenbeginn in ihrem Plädoyer von einer hohen kriminellen Energie in dem Fall gesprochen hatte.
«Dass der DFB Steuern hinterzogen hat, steht nach Ansicht der Kammer ohne Zweifel fest», sagte Distler in ihrer Urteilsbegründung. Insgesamt wurde der DFB sogar zur Zahlung von 130.000 Euro verurteilt. 20.000 Euro wurden dem Verband wegen der «rechtsstaatwidrigen Verfahrensdauer» erlassen. Allerdings muss der DFB, der laut Distler bei der Aufarbeitung der Affäre ein «katastrophales Bild» abgegeben habe, zusätzlich die Kosten des Verfahrens tragen.
DFB sieht sich als unschuldig an
Der DFB hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert. «Wir glauben, es hat keine Steuerhinterziehung gegeben», bekräftigte DFB-Anwalt Jan-Olaf Leisner in seinem Plädoyer am vergangenen Montag. Der Fiskus habe in dem Fall keinen finanziellen Schaden erlitten, sondern vielmehr einen Zinsvorteil von 650.000 Euro für sich verbucht.
Mit dem Urteil schwinden die Aussichten des Verbandes auf eine erhoffte Steuerrückzahlung von 22 Millionen Euro. Diese Summe musste der DFB im Jahr 2017 nachzahlen, nachdem ihm aufgrund der WM-Affäre rückwirkend die Gemeinnützigkeit für 2006 entzogen worden war. Im Jahr 2022 hatte der DFB jedoch eine Klage beim Finanzverwaltungsgericht Kassel eingereicht, über die bisher noch nicht entschieden wurde.
Darlehensrückzahlung wurde verschleiert
Der Prozess drehte sich im Wesentlichen um eine DFB-Zahlung von 6,7 Millionen Euro an die FIFA im April 2005. Dieser Betrag wurde auf das Konto von Robert Louis-Dreyfus überwiesen und entsprach den zehn Millionen Schweizer Franken, die Franz Beckenbauer 2002 von dem französischen Unternehmer erhalten hatte.
Der DFB tarnte die Rückzahlung des Darlehens als Beitrag zu einer geplanten WM-Eröffnungsgala, die später abgesagt wurde, und erklärte sie ein Jahr später als Betriebsausgabe.
Ursprünglich waren die ehemaligen DFB-Spitzenfunktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt im Prozess angeklagt. Das Verfahren gegen alle drei Beschuldigten, die die Vorwürfe stets entschieden zurückwiesen, wurde schließlich gegen eine Geldauflage eingestellt.