Bis heute fehlt die Leiche, doch der Vorsitzende Richter ist überzeugt: Alle Indizien sprechen gegen den Angeklagten, alle Behauptungen sind widerlegt. Die Verteidiger sehen das anders.
Urteil: Lebenslang im Mordprozess ohne Leiche

Gekleidet in Jeans und Jackett betritt er den Gerichtssaal, seine Haare sind sehr kurz geschnitten, seine persönlichen Gegenstände trägt der 38-Jährige in einer Plastiktüte. Äußerlich ungerührt akzeptiert der Mann kurz darauf sein Urteil am Landgericht Bielefeld: lebenslange Haft wegen Mordes aus Habgier. Im Herbst 2023 soll er einen Unternehmer aus Ostwestfalen aufgrund finanzieller Probleme getötet haben. Das Problem: Die Leiche des 66-Jährigen fehlt bis heute.
Der Vorsitzende Richter Sven-Helge Kleine sagte in der Urteilsbegründung, dass der Angeklagte den Unternehmer aus Hüllhorst in Ostwestfalen vor knapp einem Jahr getötet habe. Das Gericht ist sich sicher, dass der Indizienprozess dies eindeutig gezeigt hat.
Strenge Anforderungen an Beweiswürdigung
Kleine betonte erneut die spezielle Situation. Laut Bundesgerichtshof (BGH) kann der Tod einer Person auch ohne Leiche korrekt festgestellt werden. Der BGH stellt jedoch strenge Anforderungen an die Beweiswürdigung in einem Indizienprozess für ein Urteil. Diese seien in diesem Fall erfüllt, so Kleine.
Im Ausschlussverfahren habe das Gericht mögliche Alternativen geprüft. Der Angeklagte hatte in seinem letzten Wort nochmals bestritten, mit dem Tod des 66-Jährigen etwas zu tun zu haben. Nach seiner Überzeugung lebt der Unternehmer heute im Ausland und lässt es sich gut gehen oder hat Suizid begangen. «Das ist alles im Prozess widerlegt worden», sagte der Vorsitzende Richter. Es sei bewiesen, dass der 38-Jährige aus Finanznot im Herbst 2023 getötet habe, um an die Immobilien und den Besitz des Unternehmers zu kommen.
Es ist klar, dass der Unternehmer in der Werkshalle hinter einer Maschine getötet wurde. Es ist nur die Todesursache unklar. Ein Leichenspürhund schlug dort an und die Spurensicherung fand Blutreste, die Brille des 66-Jährigen und einen Handabdruck des 38-Jährigen.
Gerichtsvollzieher im Nacken
Der Vater von zwei Kindern, der jetzt verurteilt wurde, hatte vor der Tat den Gerichtsvollzieher im Nacken. Für ein Haus, das er vor Jahren gekauft hatte, wurde der Kaufpreis nicht wie vereinbart überwiesen. Die Räumungsklage war im Gange. Der 38-Jährige wusste nicht mehr, wo seine Familie wohnen und wohin er seine gelagerten Dinge bringen sollte. Er hatte Heizöl geliefert bekommen, aber nicht bezahlt. Er wurde wegen Betrugs verurteilt. Der Ungelernte war einfach pleite.
Da stieß er auf Anzeige des Unternehmers aus Hüllhorst. Er bot sein Unternehmen für 1,2 Millionen Euro im Internet an. Laut Gericht war der Mann erfolgreich, hatte keine Geldsorgen und einen teuren Sportwagen. «Er protzte mit seinem Reichtum», sagte Klein in der Urteilsbegründung. Er habe allerdings auch ein Alkoholproblem gehabt und sei im Umgang nicht leicht gewesen. Seinen Lebensabend wollte er in Bulgarien verbringen. Für einen Suizid oder eine überstürzte Abreise spreche nichts, so das Gericht. Ganz im Gegenteil: Der Unternehmer habe Flugangst gehabt, sei verlässlich gewesen und habe ständig Kontakt zu dem Menschen in seinem Umfeld gehalten. «Es gab noch aktuelle Geschäfte mit Lieferanten», führte das Gericht aus.
Keine Hinweise bei Fahndung
Das alles spreche gegen die These des Angeklagten, dass der Mann noch in Saus und Braus im Ausland lebe oder sich umgebracht habe. Europaweit laufe nach dem mutmaßlich Toten eine Fahndung. «Bislang gibt es keine Hinweise», sagt Kleine. Dafür lassen die von der Polizei gesicherten Spuren nur einen Schluss zu: «Sie haben das Opfer zuletzt gesehen», sagte der Vorsitzende Richter zum Angeklagten.
Später wurde auch in den Niederlanden der teure Sportwagen des Unternehmers entdeckt. Die Ermittler fanden auch hier Spuren des nun Verurteilten. Zusätzlich besaß er den passenden Autoschlüssel, den Kfz-Schein des Sportwagens, eine Kreditkarte, einen Reisepass und einen bulgarischen Personalausweis des mutmaßlichen Opfers.
Unterschriften des Toten auf einem Kaufvertrag und einem Zettel hatte der 38-Jährige laut einem Schriftgutachter gefälscht. «Wenn jemand anderes den Unternehmer getötet haben sollte, hätte er alle Spuren auf sie lenken müssen. Unwahrscheinlich», sagte Kleine zum Abschluss.
Verteidiger kündigen Revision an
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger des Deutschen kündigten unmittelbar nach der Urteilsverkündung im Gerichtssaal an, den Schuldspruch beim Bundesgerichtshof per Revision überprüfen zu lassen.








