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Vater getötet – 18-Jähriger zu Haftstrafe verurteilt

Der Vater soll verärgert gewesen sein, weil ihn sein Sohn weckte. Der folgende Streit endete mit dem Tod des 37-Jährigen. Dafür muss der heute 18-jährige Sohn mehrere Jahre in Haft.

Drei Monate wurde über den nicht gerade alltäglichen Fall aus Mainz verhandelt, am Ende steht eine Haftstrafe für den Sohn (Archivbild).
Foto: Arne Dedert/dpa

Ein heute 18-Jähriger wurde nach dem Tod seines Vaters zu einer Jugendhaftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Das Landgericht Mainz erklärte ihn im nicht öffentlichen Mordprozess für schuldig, wie ein Gerichtssprecher bekannt gab.

Es wird behauptet, dass der junge Mann im Februar des letzten Jahres in Bretzenheim, einem Stadtteil von Mainz, seinen 37-jährigen Vater mit einem Küchenmesser erstochen hat, nachdem dieser ihn angeblich gezüchtigt und gedemütigt hatte.

Hundeleine um Hals gewickelt

Am Tag der Tat wollte der Sohn laut früheren Gerichtsangaben den Hund ausführen und betrat das Schlafzimmer seines Vaters in der gemeinsamen Wohnung. Daraufhin soll der verärgerte Vater dem Sohn eine Ohrfeige gegeben, ihm die Hundeleine um den Hals gewickelt und ihm einen Tritt versetzt haben. Der heute 18-Jährige lief den Angaben zufolge aus dem Zimmer, kehrte mit einem Küchenmesser zurück und stach zu.

Der junge Mann wurde aufgrund seines Alters von 17 Jahren zum Zeitpunkt der Tat gemäß Jugendstrafrecht verurteilt. Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht führt ein Schuldspruch wegen Mordes im Jugendstrafrecht nicht automatisch zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Die Höchststrafe beträgt grundsätzlich zehn Jahre, bei Mord bis zu 15 Jahre.

In dem vor etwa drei Monaten begonnenen Prozess hatte die Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe von sieben Jahren und drei Monaten gefordert. Die Verteidigerin hatte in ihrem Plädoyer von Totschlag gesprochen und eine Bewährungsstrafe von weniger als zwei Jahren vorgeschlagen, wie das Gericht mitteilte. Es war zunächst unklar, ob eine der Parteien Berufung einlegen würde.

dpa