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Frei unter Auflagen – Maddie-Verdächtiger trägt Fußfessel

Der Mann, den Ermittler im Fall des verschwundenen Mädchens Maddie unter Mordverdacht haben, ist aus der Haft entlassen. Für einige Jahre muss er sich aber an Auflagen halten.

Blick auf die Justizvollzugsanstalt Sehnde in der Region Hannover.
Foto: Moritz Frankenberg/dpa

Nach seiner Entlassung aus der Haft muss der Verdächtige im Fall Maddie eine Fußfessel tragen. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig bestätigte auf Anfrage, dass diese Auflage für die nächsten fünf Jahre gilt. Ein Polizeisprecher in Sehnde, Niedersachsen, bestätigte am Morgen, dass der Deutsche das Gefängnis verlassen hat.

Der mehrfach Vorbestrafte trug laut Staatsanwaltschaft Braunschweig bereits beim Verlassen der Justizvollzugsanstalt die Fußfessel. Er hat seine Gefängnisstrafe abgesessen, zu der er 2019 vom Landgericht Braunschweig hauptsächlich wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt wurde.

Mindestens einmal im Monat Kontakt mit Bewährungshelfer

Über die Auflagen, die nach einem Beschluss vom Landgericht Hildesheim gelten, hatte zuvor der «Spiegel» berichtet. Die Verteidiger des 48-Jährigen hatten daraufhin angekündigt, dagegen vorzugehen. Nach Angaben aus dem niedersächsischen Justizministerium handelt es sich bei der Führungsaufsicht um keine Strafe, sondern um eine Maßregel zur Besserung und Sicherung. 

Der 48-Jährige erhält neben der Fußfessel auch einen Bewährungshelfer, mit dem er mindestens einmal im Monat in Kontakt bleiben muss, wie die Braunschweiger Strafverfolger mitteilten. Außerdem muss er jegliche Änderung seines Wohn- oder Aufenthaltsortes dem Gericht im Voraus mitteilen und dessen Zustimmung einholen. Bei Verstoß gegen diese Bedingungen droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Seit Jahren als Verdächtiger im Fokus – aber keine Anklage

Der mehrfach vorbestrafte Sexualstraftäter steht seit einigen Jahren im Fokus, weil deutsche Ermittler ihn im Fall Madeleine McCann unter Mordverdacht haben. Das damals dreijährige britische Mädchen verschwand am 3. Mai 2007 aus einer Appartementanlage in Praia da Luz in Portugal. Im Juni 2020 überraschte die Staatsanwaltschaft Braunschweig mit der Ankündigung, dass sie vom Tod des Mädchens ausgehe und einen Verdächtigen habe.

Sein Verteidiger sprach mit Blick auf die Verdächtigungen öffentlich von einer «massiven Vorverurteilungskampagne». Es gibt keine Anklage in dem Komplex, und es gilt die Unschuldsvermutung. Für die deutschen Ermittlungen zu dem Fall aus Portugal sind die Strafverfolger aus Niedersachsen zuständig, weil der Verdächtige seinen letzten Wohnsitz in Braunschweig hatte.

dpa