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Verkehrsminister wollen EU-weiten Führerscheinentzug

Wenn etwa ein Italiener schwer gegen die Straßenverkehrsordnung in Deutschland verstößt, könnte das künftig auch in Italien Konsequenzen haben. Und Deutsche wären im EU-Ausland ebenfalls betroffen.

Die EU-Verkehrsminister wollen einen Führerscheinentzug künftig in der gesamten Europäischen Union durchsetzen. (Symbolbild)
Foto: Soeren Stache/dpa

Die EU-Verkehrsminister wollen einen Führerscheinentzug künftig in der gesamten Europäischen Union durchsetzen. «Wenn jemand den Führerschein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union verloren hat, weil er gegen Straßenverkehrsvorschriften massiv verstoßen hat, dann soll er oder sie überall nicht fahren dürfen», sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing. 

Laut dem EU-Ministerrat stimmte eine Mehrheit der EU-Staaten in Brüssel auch für das Vorhaben, was darauf abzielt, die Verkehrssicherheit zu verbessern. Der ADAC betrachtet eine einheitliche Regelung ebenfalls als einen Beitrag zur Verkehrssicherheit.

Bürgerinnen und Bürger müssen künftig damit rechnen, ihre Fahrerlaubnis unionsweit zu verlieren, so das Verkehrsministerium. «Das ist für uns als großes Transitland in Deutschland besonders wichtig», sagte Wissing. Betroffen wären Verkehrssünder, die schwere Delikte begangen haben wie etwa Alkohol- oder Drogenfahrten, Rasen oder Straßenverkehrsverstöße mit Todesfolge. 

Die Regeln sollen auch für Fahrverbote ab drei Monaten gelten. Falls das Verbot kürzer als drei Monate dauert, wird die geplante Richtlinie gemäß dem Willen der Ministerinnen und Minister nicht angewendet. Bevor die Vorgaben in Kraft treten können, müssen sie noch mit dem Europaparlament endgültig ausgehandelt werden.

Ausnahme vorgesehen

Nach Angaben einer Sprecherin des Verkehrsministeriums soll es aber Ausnahmen geben. Der Staat, der einen Führerschein ausgestellt hat, «muss die unionsweite Wirkung eines Fahrberechtigungsverlusts nicht anordnen, wenn das jeweilige schwere Verkehrsdelikt im Aussteller-Mitgliedstaat nicht zu einem Fahrberechtigungsverlust führen würde», hieß es.

In Fällen in denen im Aussteller-Mitgliedstaat kein Führerscheinentzug vorgesehen soll aber ein Fahrverbot verhängt werden und die Eignung des Verkehrssünders überprüft werden. Daraufhin können «etwaige für angemessen befundene Maßnahmen» ergriffen werden.

Gemäß den EU-Staaten muss jemand, der seinen Führerschein verloren hat, seinen Lappen nicht im Land des Vergehens – zum Beispiel Italien, Spanien oder Portugal – erneut beantragen. Laut dem Verkehrsministerium ist es die Verantwortung des EU-Landes, das den Führerschein ausgestellt hat, oder des Landes, in dem der Verkehrssünder lebt. Es besteht auch die Möglichkeit, den unionsweiten Führerscheinentzug in Deutschland anzufechten, wenn Deutschland den entsprechenden Führerschein ausgestellt hat.

Europaparlament will ebenfalls EU-weite Auswirkungen

Das Europaparlament, das ebenfalls an der Gesetzgebung beteiligt ist, hatte seine Position zu dem Vorhaben bereits im Februar festgelegt. Auch das Parlament möchte grundsätzlich, dass schwere Verkehrsdelikte EU-weite Auswirkungen haben. Es wird wahrscheinlich Debatten über Detailregelungen geben.

Es handelt sich bei dem Vorhaben auch um eine Richtlinie, die noch in nationales Recht umgesetzt werden muss. Es gibt Übergangsfristen, die oft etwa zwei Jahre betragen. Es wird also noch einige Zeit dauern, bis ein neues EU-Gesetz zum EU-weiten Führerscheinentzug tatsächlich angewendet wird.

Mehr als 20.000 Verkehrstote in der EU

Im vergangenen Jahr sind auf den Straßen der Europäischen Union mehr als 20.000 Menschen ums Leben gekommen, was quasi genauso viele sind wie 2022. Die EU hat sich das Ziel gesetzt, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten in der Union bis 2030 zu halbieren. Um dieses Ziel zu erreichen, müsste die Anzahl der Verkehrstoten jährlich um 4,5 Prozent sinken.

Die Anzahl der jährlichen Verkehrstoten wurde zwischen 2001 und 2010 fast halbiert, aber seit Anfang der 2010er Jahre hat sich der Fortschritt laut offiziellen Zahlen verlangsamt. Die EU strebt an, bis 2050 keine Verkehrstoten mehr zu haben.

Schweden hat mit 22 die geringste Anzahl von Verkehrstoten pro eine Million Einwohner in der EU. Die höchste Rate an Todesfällen pro eine Million Einwohner wurde in Bulgarien und Rumänien mit 82 bzw. 81 Opfern verzeichnet. Deutschland liegt bei 34 und somit unter dem EU-Durchschnitt von 46 Unfallopfern pro eine Million Einwohner.

dpa