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E-Scooter-Unfälle: Privatbesitz sicherer als Leihroller

Vielfahrer über 30 nutzen Scooter oft für Arbeitsweg, tragen Helm; Leih-Scooter-Nutzer jünger, fahren ohne Helm, Alkohol

Laut einer Untersuchung verursachen Roller in Privatbesitz weniger häufig Unfälle als Leihroller. (Archivbild)
Foto: Jens Büttner/dpa

E-Scooter in Privatbesitz verursachen nach einer Untersuchung deutlich seltener Unfälle als Roller, die ausgeliehen werden können. Laut Gesamtverband der Versicherer hängt die Unfallgefahr vom Fahrverhalten ab. «Wer einen eigenen Scooter hat, ist in der Regel Vielfahrer, nutzt den Scooter oft für den Arbeitsweg», sagte die Leiterin der Unfallforschung des Verbands, Kirstin Zeidler. Diese Personen sind demnach über 30 Jahre alt, fahren auf dem Radweg oder auf der Straße und tragen häufiger einen Helm.

«Nutzer von Leih-Scootern sind hingegen jünger, fahren meist in der Freizeit, oft ohne Helm, sind weniger geübt und fahren öfter auf dem Gehweg, obwohl das nicht erlaubt ist», sagte Zeidler. Häufige Ursachen für Unfälle mit E-Scootern seien falsche Nutzung der Fahrbahnen oder Gehwege und Alkoholeinfluss. 2023 sind der Unfallforschung zufolge vier von fünf E-Scootern im Privatbesitz gewesen – die weite Mehrheit gehöre nicht zu den Leihflotten.

In den letzten Jahren ist die Anzahl der Elektroroller gestiegen – daher gab es auch mehr Unfälle. Im Jahr 2023 verzeichnete die Polizei bundesweit insgesamt 9.425 E-Scooter-Unfälle, bei denen Menschen verletzt wurden. Das entsprach einer Steigerung um 14,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Wie viele es im Vorjahr waren, wird das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Vormittag bekannt geben.

Was ist die Forderung der Städte und Gemeinden?

Städte und Gemeinden fordern indes mehr Möglichkeiten, den Umgang mit E-Scootern besser zu steuern – besonders bei den Leihrollern. «Steigenden Unfallzahlen mit E-Scootern und die anhaltenden Konflikte im öffentlichen Raum unterstreichen den Bedarf deutlich», teilte der Städte- und Gemeindebund mit.

Das Bundesverkehrsministerium plant laut einem vor einem Monat bekanntgewordenen Entwurf schärfere Regeln für das Parken von E-Scootern auf Gehwegen. Fahrräder und E-Scooter sollen grundsätzlich auf dem Bürgersteig und in Fußgängerzonen abgestellt werden dürfen, solange dadurch keine Gefährdung oder Behinderung für andere entsteht. Allerdings sollen Roller von Plattformen dies nicht mehr ohne Weiteres tun dürfen.

Scooter-Fahren schon in der Schule lernen

Der Städte- und Gemeindebund sieht in dem Entwurf «einige Verbesserungen, etwa das geplante Ende des ungeordneten Abstellens auf Gehwegen bei Leihfahrzeugen», wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte. Kritisch sei jedoch die vorgesehene Gleichstellung von E-Scootern mit Fahrrädern, etwa bei der Nutzung von Fußgängerzonen. «Auch technische Lösungen wie eine automatische Geschwindigkeitsdrosselung in sensiblen Bereichen fehlen bislang. In anderen Ländern ist das längst Alltag.»

Aus Sicht der Unfallforschung sollten Radwege ausgebaut werden, damit Scooter möglichst nicht auf Gehwege ausweichen. «Die Verkehrsausbildung an Schulen sollte den sicheren Umgang mit Scootern lehren und Gelerntes aus der Radfahrprüfung der Grundschule auffrische», forderte Zeidler. Zudem brauche es mehr Polizei-Kontrollen. 

Zudem schlug die Leiterin vor, dass Reaktionstests in der App zum Ausleihen von Scootern sensibel genug sein müssten, um Nüchternheit unter Beweis zu stellen. Sie sagte außerdem: «Manche Städte weisen in der Nähe von Partymeilen keine Abstellflächen aus.»

Keine Miet-Roller in der französischen Hauptstadt 

In Paris ist es seit 2023 nicht mehr erlaubt, Mietroller anzubieten. Obwohl die Roller von Touristen und Einwohnern der Stadt rege genutzt wurden, gab es Streit, da sie oft Gehwege blockierten und die Verkehrssicherheit gefährdeten. Private E-Scooter sind jedoch nicht von diesem Verbot betroffen und können weiterhin genutzt werden.

dpa