Nach mehr als 30 Verhandlungstagen geht der Vergewaltigungs-Prozess gegen Christian B. dem Ende entgegen. Der Angeklagte könnte bald erneut ein Gericht beschäftigen.
Verteidigung will Urteil gegen Christian B. anfechten

Eine frühere Verurteilung des auch im Fall Maddie verdächtigen Christian B. könnte bald erneut ein Gericht beschäftigen. Im Fall der Vergewaltigung einer 72 Jahre alten US-Amerikanerin, für die B. 2019 verurteilt wurde, kündigte dessen Anwalt Friedrich Fülscher einen Wiederaufnahmeantrag am Landgericht Göttingen an. Fülscher machte die Ankündigung während er im aktuellen Vergewaltigungs-Prozess gegen B. plädierte.
Christian B. verbüßt derzeit eine siebenjährige Gefängnisstrafe nach der Verurteilung vom Landgericht Braunschweig. Die Untersuchungshaft wird bereits am 17. September 2025 angerechnet, wie die Staatsanwaltschaft Braunschweig mitteilte. Danach muss er noch eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zum 6. Januar 2026 absitzen. Für eine Zahlung von 1.446 Euro kann er in diesem Fall auf freien Fuß kommen.
Anwalt Fülscher sagte, dass sich im aktuellen Vergewaltigungs-Prozess neue Tatsachen ergeben hätten, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens forderten. So habe etwa ein Zeuge zugegeben, gelogen zu haben. Widersprüche, die im vorherigen Verfahren aufgetreten seien, könnten nun nicht mehr erklärt oder beseitigt werden.
Freispruch im aktuellen Prozess gefordert
In dem aktuellen Vergewaltigungs-Prozess hat die Verteidigung einen Freispruch beantragt. Sie argumentierte unter anderem mit fehlenden Beweisen und unglaubwürdigen Zeugen. Dem 47-jährigen Deutschen werden von der Staatsanwaltschaft drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch vorgeworfen, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll. Das Urteil wird am Dienstag verkündet. Die Staatsanwaltschaft hatte in der vergangenen Woche eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung für den mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter gefordert.
Internationale Aufmerksamkeit erzeugt der Prozess vor allem, weil Christian B. auch im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine «Maddie» McCann unter Mordverdacht steht. Der Maddie-Komplex ist aber offiziell nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Es gilt die Unschuldsvermutung.








