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Baumhäuser im Protestcamp gegen Tesla dürfen bleiben

Die Baumhäuser im Tesla-Protestcamp dürfen bleiben: Das Verwaltungsgericht wies Polizeiauflagen zurück. Somit entspannt sich die Lage um eine drohende Räumung vorerst.

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Foto: ---/dpa-Infografik/dpa

Die Baumhäuser im Protestcamp gegen die Erweiterungspläne des E-Autobauers Tesla in Grünheide dürfen bleiben. Das Verwaltungsgericht in Potsdam wies die entsprechenden Auflagen der Polizei zurück. Eine Räumung des Camps am einzigen Autowerk von Tesla in Europa ist daher vorerst nicht möglich.

Die «allgemeinen Erwägungen zu einer Unvereinbarkeit des Protestcamps einschließlich der Baumhäuser mit naturschutzrechtlichen und baurechtlichen Vorschriften für die versammlungsrechtlich gebotene Gefahrenprognose» reichten laut der Begründung des Gerichts nicht aus. Auch habe sich die Versammlungsbehörde nicht «im gebotenen Maße» mit dem Umstand befasst, dass die Versammlungsfreiheit durch die Grundrechte geschützt ist. Gegen die Entscheidung ist noch eine Revision zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

Mehrheit der Bürger gegen Erweiterung

Die Anforderungen wurden am vergangenen Freitag vom Innenminister von Brandenburg, Michael Stübgen (CDU), vorgestellt. Sie umfassten neben dem Abriss der Baumhäuser ein strenges Betretungsverbot für die Strukturen. Die Aktivisten lehnten dies ab und legten gegen die Anforderungen einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht ein, das die Anforderungen bis zur Entscheidung aussetzte.

Etwa 80 Aktivisten haben derzeit einen Teil des Waldes an der Fabrik des E-Autoherstellers besetzt. Ihr Ziel ist es, die Rodung des Waldstücks im Zuge einer geplanten Erweiterung des Geländes mit einem Güterbahnhof zu verhindern. Ende Februar haben sie ihr Camp aufgeschlagen. In einer Bürgerbefragung hatte die Mehrheit der Bürger von Grünheide gegen eine Erweiterung der Fabrik gestimmt. Die Gemeinde Grünheide schlägt vor, nur noch etwa die Hälfte des Waldes zu roden.

Camp als Versammlung angemeldet

Die Polizei hatte die Aufforderung zum Rückbau der Baumhäuser mit einem hohen Gefährdungspotenzial für die Menschen in dem Camp begründet. Die Aktivisten lehnten das ab, weil die Baumhäuser elementarer Bestandteil ihres Protestes seien. Innenminister Stübgen hatte am Freitag gesagt, dass Verstöße gegen die Auflagen ein Ende der Versammlung zur Folge haben könnte. Den Begriff «Räumung» vermied er.

Die Aktivisten hatten das Camp als politische Versammlung angemeldet, ähnlich einer Demonstration. Solche Veranstaltungen sind nach dem Versammlungsrecht geregelt und bedürfen keiner zusätzlichen Genehmigung durch die Polizei. Allerdings können sie unter bestimmten Bedingungen verboten oder mit Auflagen versehen werden.

dpa