Mit mehreren Stichen soll eine 13-Jährige in Leipzig ihre Schwester verletzt haben. Die Siebenjährige stirbt. Der Fall beschäftigt die Behörden noch weiter, auch wenn die Tat an sich klar scheint.
Von Schwester verletzt: Weitere Ermittlungen zu totem Kind
Die Polizei und Staatsanwaltschaft in Leipzig setzen ihre Ermittlungen fort, nachdem eine Siebenjährige mutmaßlich von ihrer älteren Schwester tödlich verletzt wurde. Obwohl die 13-Jährige nicht strafmündig ist, ist es wichtig, die Hintergründe der Tat zu klären, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig. Das Mädchen ist körperlich unverletzt und erhält weiterhin psychologische Betreuung in einer Fachklinik, sagte eine Polizeisprecherin.
Die Sprecherin machte keine Angaben zu den tödlichen Verletzungen des jüngeren Mädchens. Es wurde jedoch eine Obduktion angeordnet. Die Sprecherin hat nicht mitgeteilt, wann diese stattfinden wird und wann erste Ergebnisse vorliegen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Polizei bezeichneten den Fall als besonders tragisch.
Eltern waren zur Tatzeit unterwegs
Laut Berichten soll die 13-Jährige am Freitagabend ihre jüngere Schwester erstochen haben, als die Eltern nicht zu Hause waren. Die Ältere soll dann die Polizei verständigt haben. Bei ihrer Ankunft in dem Mehrfamilienhaus in Kleinzschocher fanden die Beamten das schwer verletzte Kind. Das Mädchen wurde ins Krankenhaus gebracht, wo es kurz darauf verstarb. Eine mögliche Tatwaffe mit Spuren wurde sichergestellt, jedoch wurden bisher keine Informationen darüber veröffentlicht, um was für eine Stichwaffe es sich handelte.
Die Eltern wurden noch am Freitagabend über die Tat informiert, während ein Kriseninterventionsteam anwesend war, berichtete eine Polizeisprecherin. Diese Teams sollen in akuten Notfällen Angehörige von Verbrechens- und Unfallopfern unterstützen.
Wenn Kinder zustechen
Gemäß dem Strafgesetzbuch gilt als schuldunfähig, wer zum Zeitpunkt der Tat noch nicht 14 Jahre alt ist. Es wurde kürzlich erneut darüber debattiert, das Mindestalter für die Strafmündigkeit zu senken. Dies geschah vor dem Hintergrund besonders extremer Fälle, in denen Kinder als Täter oder Tatverdächtige galten.
Im April soll ein damals 13 Jahre alter Junge einen Mann ohne festen Wohnsitz in Dortmund mit Messerstichen getötet haben. Der Fall von Luise aus NRW bleibt vielen Menschen in Erinnerung: Zwei Mädchen im Alter von damals 12 und 13 Jahren gestanden, die Schülerin mit Messerstichen getötet zu haben.
Auch wenn Kinder unter 14 Jahren nicht strafmündig sind, kann das Jugendamt dennoch verschiedene Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass die Kinder erneut Straftaten begehen.