Josef Fritzl bleibt hinter Gittern: Das Gericht sieht weiterhin Gefahr durch seine Wahnvorstellungen und fehlende soziale Bindungen.
Vorzeitige Entlassung von Inzest-Täter Fritzl abgelehnt
Der österreichische Inzest-Täter Josef Fritzl wird vorerst nicht vorzeitig aus seiner lebenslangen Gefängnisstrafe entlassen. Ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur sagte, dass das Landgericht in Krems den Antrag seiner Anwältin abgelehnt habe. Die Entscheidung, über die die Nachrichtenagentur APA berichtet hatte, ist noch nicht rechtskräftig.
Laut Gericht fehlt es dem 90-jährigen Sexualstraftäter an einem sozialen Umfeld, wenn er auf freiem Fuß wäre. Zudem entwickelt Fritzl nach wie vor Wahnvorstellungen und Aggressionen gegen Familienmitglieder.
Fritzl sperrte 1984 seine damals 18-jährige Tochter in den Keller seines Hauses in Amstetten ein. In den nächsten 24 Jahren vergewaltigte er sie tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr. Eines der Kinder starb früh. Im März 2009 wurde Fritzl wegen Mordes durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwerer Nötigung, Sklaverei und Blutschande zu lebenslanger Haft verurteilt. Inzwischen hat er einen anderen Namen angenommen.
Anwältin lässt nicht locker
Die Anwältin von Fritzl plant, gegen den neuesten Beschluss des Landgerichts Berufung einzulegen, wie sie der APA mitteilte. Falls die Freilassung auch in der Berufung scheitern sollte, könnte im nächsten Jahr ein neuer Antrag gestellt werden.
Das Landgericht Krems lehnte bereits im letzten Jahr eine vorzeitige Entlassung ab. Allerdings genehmigte das Gericht die Verlegung von Fritzl vom Maßnahmenvollzug in ein normales Gefängnis.