Der Bundestag beschloss Maßnahmen gegen den Missbrauch von Lachgas und K.o.-Tropfen, um Gesundheitsrisiken zu minimieren.
Neues Gesetz gegen Lachgas und K.o.-Tropfen

Man bekommt sie bisher ziemlich einfach in Geschäften, Kiosken und an Automaten – Kartuschen mit Lachgas, das als Partydroge zusehends populär wird. Um vor allem Kinder und Jugendliche vor Gesundheitsrisiken zu schützen, soll dem jetzt ein Riegel vorgeschoben werden. Der Bundestag beschloss ein Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) mit Verboten und Beschränkungen – ebenso für «K.o-Tropfen», wie sie Sexualstraftäter einsetzen.
Wo ist das Problem?
Warken sagte, vermeintlich harmlose Industriechemikalien dürften nicht länger missbraucht werden. «Lachgas ist kein Spiel und keine harmlose Partydroge, sondern ein hohes Risiko für die Gesundheit.» Folgen könnten Bewusstlosigkeit und bleibende Schäden des Nervensystems sein. Häufig atmen Konsumenten Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), als euphorisierenden Stoff über Luftballons ein. Bei direktem Konsum aus Kartuschen kann es wegen der Kühlung zu Erfrierungen und Lungengewebeverletzungen durch Gasdruck kommen.
Was regelt das Gesetz bei Lachgas?
Unterbunden werden soll bereits die bisher recht einfache Verfügbarkeit. So fallen Lachgas und Zubereitungen davon in Kartuschen mit einer Füllmenge von mehr als 8,4 Gramm unter ein gesetzliches «Umgangsverbot» für neue psychoaktive Stoffe. Erwerb und Besitz für Minderjährige werden auch ausdrücklich verboten. Generell untersagt wird die Abgabe über Automaten und den Versandhandel an private Verbraucher. Für Volljährige gilt künftig, dass pro Einkauf maximal zehn Kartuschen mit 8,4 Gramm erworben werden dürfen.
Gibt es Ausnahmen?
Aufgrund der Verwendung von Chemikalien für andere Zwecke sind Ausnahmen von Verkaufsverboten geplant. Kartuschen mit einer Füllmenge von bis zu 8,4 Gramm Lachgas, die beispielsweise zur Herstellung von Schlagsahne verwendet werden, sollen weiterhin auf dem Markt erhältlich sein. Dies gilt auch für Fertigsprühsahne. Die ursprünglich festgelegte Grenze von genau 8 Gramm wurde von Union und SPD in den Diskussionen leicht angehoben. Dies soll Schwankungen in der Füllmenge berücksichtigen und den Aufwand für die Hersteller reduzieren.
Was sagen Polizei- und Medizinexperten?
Die Gewerkschaft der Polizei begrüßte im Grunde genommen die Gesetzespläne. Der massive Anstieg des Lachgas-Konsums, insbesondere in der Discothekenszene, sei nicht zuletzt auf die bisher unregulierte Verfügbarkeit zurückzuführen. Die Gewerkschaft hält jedoch auch eine bundesweite Aufklärungskampagne für erforderlich. Es wird bezweifelt, ob die noch erlaubte Füllmenge niedrig genug ist – sie entspricht ungefähr dem Volumen eines Luftballons und könnte leicht für Konsumzwecke missbraucht werden. Daher warb die Bundesärztekammer für eine Begrenzung der Abgabemenge und forderte auch ein Verbot jeglicher Form von Werbung und Sponsoring.
Was passiert bei K.o.-Tropfen?
Kommen sollen auch Beschränkungen für die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO). Sie sind als K.-o.-Tropfen bekannt, die in Getränke gegeben werden können. Nach einigen Minuten wird Opfern dadurch schwindelig, sie können das Bewusstsein verlieren. Täter nutzen die Zeit etwa für Sexualdelikte oder Raub. Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) sprach von «einem Mittel gezielter chemischer Gewalt». Inverkehrbringen, Handel und Herstellung beider Substanzen werden nun verboten.
Wie geht es weiter?
Das Gesetz wird nun dem Bundesrat vorgelegt, der voraussichtlich in seiner Sitzung am 19. Dezember abschließend darüber diskutieren wird. Es ist geplant, dass es nach der Verkündung eine Übergangszeit von drei Monaten geben wird, um Änderungen im Handel und an Automaten vorzubereiten. Die Neuregelungen sollen voraussichtlich im April 2026 in Kraft treten, wie das Ministerium erklärt hat. Aufgrund der Verzögerung bei der Umsetzung nach dem Scheitern der Ampel-Koalition, die ähnliche Pläne hatte, gibt es bereits teilweise regionale und lokale Verbote für Lachgas.








