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Weltstrafgericht erlässt Haftbefehle gegen Taliban-Führer

2021 ergriffen die islamistischen Taliban in Afghanistan erneut die Macht. Opfer des Unrechtsregimes sind vor allem Frauen und Mädchen. Nun werden die Taliban-Führer international gesucht.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag geht gegen Anführer der Taliban vor.
Foto: Peter Dejong/AP/dpa

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat Haftbefehle gegen führende Mitglieder der Taliban in Afghanistan erlassen. Dem Taliban-Führer Haibatullah Achundsada und dem obersten Richter, Abdul Hakim Hakkani, werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen wegen der Entrechtung von Frauen und Mädchen.

Seit dem 15. August 2021 würden Frauen und Mädchen wegen ihres Geschlechts verfolgt und ihnen Grundrechte und Freiheiten vorenthalten, so die Richter in ihrer Entscheidung.

Keine Rechte – keine Freiheiten

Die Richter sind der Meinung, dass die Taliban eine Politik betreiben, die zu schweren Verletzungen der Grundrechte und -freiheiten der Zivilbevölkerung führt: Mord, Inhaftierung, Folter und Vergewaltigung. Insbesondere Frauen und Mädchen werden das Recht auf Bildung, Privatsphäre und Familienleben sowie die Bewegungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit verwehrt. Sie haben keine Kontrolle über ihren eigenen Körper.

Die Richter betonten, dass auch weitere Personen Opfer dieser Politik seien, da die Taliban deren Ausdrucksformen von Sexualität oder Geschlechtsidentität nicht akzeptierten.

Taliban weisen Vorwürfe zurück

Im Januar beantragte Karim Khan, der Chefankläger des Weltstrafgerichts, die Haftbefehle. Die Taliban wiesen daraufhin die Vorwürfe zurück und bezeichneten die strafrechtliche Verfolgung als politisch motiviert und ohne Rechtsgrundlage.

Der Internationale Strafgerichtshof hat keine eigene Polizeimacht und ist bei der Durchsetzung von Haftbefehlen auf die Unterstützung seiner Vertragsstaaten angewiesen. Sobald sich die Gesuchten auf ihrem Hoheitsgebiet befinden, muss ein Vertragsstaat sie festnehmen und dem Gericht übergeben.

Der Ankläger stützt sich auf eine Vielzahl von Beweisen wie Zeugenaussagen, offizielle Erlasse, Videos und Erklärungen der Taliban. Im Jahr 2022 hatte er die Ermittlungen zu Verbrechen in Afghanistan wieder aufgenommen.

dpa