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Neue Vornamen nach Geschlechtseintrag-Änderung: Von Nyx bis Murmel

Fantasievolle Namen wie Nyx, Jekyll oder Morax werden nach Selbstbestimmungsgesetz genehmigt, während Namen wie Skeleton oder Pixel abgelehnt werden.

Die Sprachwissenschaftler der Gesellschaft für deutsche Sprache beraten Standesämter, ob ein Vorname eingetragen werden kann oder nicht. (Archivbild)
Foto: Jens Albes/dpa

Seit über sechs Monaten können Menschen einfacher ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern lassen und müssen in vielen Fällen einen neuen offiziellen Vornamen wählen. „Es sind besonders fantasievolle Namen darunter wie etwa Nyx, Jekyll, Darkness oder Murmel“, berichtet die Geschäftsführerin der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS), Andrea Ewels. Die GfdS unterstützt Standesämter bei Unsicherheiten.

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), das ab dem 1. November in Kraft tritt, ermöglicht es, den Geschlechtseintrag und die Vornamen durch eine Erklärung im Personenstandsregister zu ändern – ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. Es muss jedoch eine dreimonatige Wartefrist nach der Anmeldung eingehalten werden.

Viele Namen sind selbst erfunden oder ein Spitzname

Im Allgemeinen könnten die meisten neuen Namen genehmigt werden, sagt Ewels. «Allerdings ist die Anzahl der Problemfälle – also jener Namen, die wir nicht bestätigen können – deutlich höher als bei den Namen für Neugeborene.» Während bei Neugeborenen etwa 90 Prozent der Namen bestätigt werden könnten, liege die Quote bei den SBGG-Namen bei etwa 60 bis 70 Prozent.

«Das liegt daran, dass Personen, die ihren Geschlechtseintrag ändern lassen möchten, oft selbst einen neuen Namen erfinden oder einen Spitznamen beziehungsweise Alltagsnamen verwenden, den sie bereits zuvor getragen haben», erklärt Ewels. «Diese Namen haben häufig keinen klassischen Vornamenscharakter oder können sogar negative Assoziationen hervorrufen.»

Namen darf Wohl des Menschen nicht gefährden

Laut Ewels hat die GfdS unter anderem Nyx, Jekyll, Morax, Tikosh oder Dakota bestätigt. Namenswünsche wie Skeleton, Darkness, Pixel und Murmel mussten leider abgelehnt werden. Die gleichen Richtlinien gelten für Vornamen von Erwachsenen wie für Neugeborene. Ein Name darf seinen Träger nicht lächerlich machen.

«Ein weiterer Punkt ist, dass manche Personen, die ihren Geschlechtseintrag von weiblich auf männlich oder umgekehrt ändern, ihren geschlechtsspezifischen Namen gern beibehalten möchten», ergänzt Ewels. «Das ist jedoch nur möglich, wenn sie den Eintrag auf divers ändern oder den Eintrag ganz streichen lassen.» 

Laut Angaben erhält die GfdS pro Woche etwa 15 bis 20 Anfragen für Vornamen, wovon etwa 5 bis 8 von Personen stammen, die ihre Geschlechtsangabe ändern möchten und daher auch ihren Vornamen ändern müssen.

dpa