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Angeklagter im "White Tiger"-Prozess verprügelt vor Gerichtsbeginn

Anwältin bestätigt Angriff in Untersuchungshaftanstalt – Prozess startet heute unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

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Der Angeklagte im «White Tiger»-Prozess ist in der Haft kurz vor Prozessbeginn verprügelt worden.
Foto: Marcus Brandt/dpa

Wenige Stunden vor Beginn des «White Tiger»-Prozesses vor dem Landgericht Hamburg ist der 21 Jahre alte Angeklagte laut seiner Anwältin von anderen Häftlingen verprügelt worden. 

Sein Anwalt erklärte der Deutschen Presse-Agentur in Hamburg, dass der Deutsch-Iraner am Donnerstag zusammen mit anderen Insassen aus der Jugendvollzugsanstalt Hahnöfersand in eine Sammelzelle der Untersuchungshaftanstalt gebracht wurde. Dort hätten einige Insassen zunächst nach seiner Uhr gefragt und dann auf ihn eingeschlagen.

Eine Hälfte des Gesichts des Angeklagten ist stark geschwollen und er soll nun einer zahnmedizinischen und allgemeinmedizinischen Untersuchung unterzogen werden. Sie habe ihren Mandanten am Freitag noch nicht gesehen und wolle bei einem Treffen erst prüfen, ob ihr Mandant verhandlungsfähig ist.

Prozess soll um 12.00 Uhr beginnen

Der Prozess vor dem Landgericht Hamburg soll heute um 12.00 Uhr unter Ausschluss der Öffentlichkeit beginnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 21-jährigen Deutsch-Iraner mehr als 200 Straftaten vor, darunter einen vollendeten und fünf versuchte Morde – mittelbar begangen im Internet.

Über 30 Kinder und Jugendliche aus Ländern wie Deutschland, England, Kanada und den USA werden als Opfer genannt. Eine junge Finnin wurde als Nebenklägerin zugelassen.

Der Beschuldigte, der als Kopf einer internationalen Gruppe von Cyberkriminellen gegolten haben soll, wird beschuldigt, die Straftaten zwischen Januar 2021 und September 2023 begangen zu haben.

Anwältin bezeichnet Anklage als «experimentell»

Die Vorwürfe gegen den 21-Jährigen bezeichnete die Anwältin als haltlos. Die Anklage, die beim Mordvorwurf von einer doppelten mittelbaren Täterschaft ausgeht, nannte sie «experimentell». Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte zunächst ein Kind gefügig gemacht, das dann von ihm gesteuert einen 13-jährigen Amerikaner zum Suizid überredet hat – der dann live im Internet gestreamt wurde.

Da er zu der Zeit selbst noch ein Jugendlicher oder Heranwachsender war, wird die Verhandlung vor einer Jugendkammer der Großen Strafkammer unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten.

Der 21-Jährige wurde Mitte Juni des letzten Jahres in der elterlichen Wohnung in Hamburg festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Insgesamt sind 82 Verhandlungstermine bis Dezember angesetzt.

dpa