Als Fallschirmjäger kennt sich der Angeklagte mit Waffen aus. Er weiß, wie ein Häuserkampf abläuft. Seine Erfahrung soll der Soldat für schreckliche Taten genutzt haben.
Wie beim Militär – Soldat wegen Mordserie vor Gericht

Bereits bei der Planung der Mordserie soll der Soldat vorgegangen sein wie bei einer militärischen Operation. Das Hauptziel war der neue Partner und die beste Freundin seiner Ehefrau. Das Nebenziel waren die Eltern des neuen Partners. In der Kaserne lud er seine Waffen, bewaffnete sich mit Molotow-Cocktails und Nebeltopf. Nachts drang er wie beim Häuserkampf in die Häuser der Opfer ein. Dann fielen Schüsse. Am Ende sind vier Menschen tot. So beschreibt es die Staatsanwältin zu Beginn des Prozesses am Landgericht Verden. Sie beschuldigt den Deutschen des Mordes – heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen.
Angeklagter schweigt zu den Vorwürfen
Mit erhobenem Haupt betritt der Angeklagte die Stadthalle in Verden, die für den Prozess extra zum Gerichtssaal umfunktioniert wurde. Die Haare akkurat gescheitelt, ohne sein Gesicht vor den Kameras zu verstecken. Als die Richterinnen und Richter den Saal betreten, steht er stramm. Die Fragen des Gerichts zu seinen persönlichen Angaben beantwortet er mit einem knappen, aber klar verständlichen «Richtig». Zu den Vorwürfen gegen ihn verliert er kein Wort.
So trägt am ersten Verhandlungstag nur die Staatsanwältin den Anklagesatz vor, ein Ausschnitt der mehr als 50-seitigen Anklage. Elf Minuten lang schildert sie das mutmaßliche Vorgehen des Fallschirmjägers. Sie berichtet von «ehelichen Differenzen», weil der Angeklagte gefühlskarg und wegen seiner Arbeit bei der Bundeswehr nicht oft bei seiner Ehefrau und dem vierjährigen Sohn gewesen sei. Für das Scheitern der Ehe habe er Menschen aus dem Umfeld seiner Frau verantwortlich gemacht: ihre beste Freundin, ihren neuen Partner und dessen Eltern. Er habe sich an ihnen rächen und verhindern wollen, dass sie weiter Kontakt zu seinem Sohn haben.
Mord aus Besitzanspruch – Partnerin das eigentliche Opfer
Bei einem sogenannten Stellvertreter-Femizid bestrafe der Täter seine Partnerin, in dem er ihr nahestehende Menschen töte, erklärt Johanna Wiest, Referentin für Häusliche und Sexualisierte Gewalt bei der Frauenrechtsorganisation Terre de Femmes. Die Frau sei das eigentliche Opfer, werde aber am Leben gelassen. «Stellvertreter-Femizide sind eine besonders perfide Form der psychologischen Gewalt gegen die Ex-Partnerin.» Dabei gebe es meist um vermeintliche Besitzansprüche, die auf einem patriarchalen Weltbild beruhen. «Der Moment der Trennung wird vom Täter als Kontrollverlust erlebt, dem er mit der höchsten Form der Macht- und Kontrollausübung begegnet – der Auslöschung eines oder mehrerer Leben.»
Laut dem Bundeskriminalamt wurden im vergangenen Jahr in Deutschland 155 Frauen von ihren Partnern oder Ex-Partnern getötet. Es gibt keine Daten zu Stellvertreter-Femiziden, da diese nicht erhoben werden. Es gibt nur Erkenntnisse aus einem von der Europäischen Union geförderten Forschungsprojekt: Dem FEM-UNITED Comparative Report zufolge werden bei zwölf Prozent der erfassten Femizide in Deutschland auch andere Menschen getötet, wie zum Beispiel Kinder oder neue Partner.
Wie beim Häuserkampf: Soldat soll Opfer im Schlaf überrascht haben
Die Staatsanwältin sagte, dass der ausgebildete Fallschirmjäger der Bundeswehr bei der Aktion ähnlich vorgegangen sei. Er habe Molotowcocktails aus vier Sektflaschen und Benzin hergestellt und sich mit einer halbautomatischen Pistole, einem Selbstladegewehr, Munition und einem Spalthammer bewaffnet. Anschließend sei er losgezogen, um seine Opfer im Schlaf zu überraschen.
Die Anklage besagt, dass der damals 32-jährige Mann zuerst in ein Einfamilienhaus in Scheeßel eingedrungen sei, in dem der neue Partner seiner Frau mit seinem sechsjährigen Sohn und seinen Eltern lebte. Dort habe er die schlafende, 55-jährige Mutter mit zwei gezielten Schüssen in den Hinterkopf getötet. Der 30-jährige Sohn sei durch die Geräusche aufgewacht und habe versucht zu fliehen. Der Angeklagte habe jedoch mindestens zehnmal auf ihn geschossen, woraufhin der Mann sofort verstarb.
Daraufhin fuhr der Angeklagte zum Haus der besten Freundin seiner Frau in die nahe gelegene Gemeinde Bothel. Laut der Staatsanwältin öffnete er das Badezimmerfenster mit einem Spalthammer und feuerte blind fünf Schüsse ab. Die 33-Jährige rannte in Panik ins Zimmer ihrer dreijährigen Tochter. Sie nahm das schlafende Mädchen in den Arm und versuchte vergeblich, den Soldaten von seinen Plänen abzubringen. Er soll mindestens 14 Mal aus nächster Nähe auf die Mutter und ihr Kind geschossen haben. Beide starben im Kinderbett.
Angeklagter muss mit langer Zeit hinter Gittern rechnen
Der Angeklagte soll nach der Mordserie zu einem See in Rotenburg an der Wümme gefahren sein. Dort habe er seine Frau kennengelernt, berichtete die Staatsanwältin. Er habe seine Waffen abgelegt und vier Flaschen Bier getrunken. Später soll er sich vor der Kaserne in Rotenburg gestellt haben.
Bereits zu Beginn des Prozesses ist klar: Der Angeklagte wird voraussichtlich zu einer langen Haftstrafe verurteilt werden. Der Vorsitzende Richter gibt bereits in den ersten 30 Minuten den rechtlichen Hinweis, dass eine besondere Schwere der Schuld festgestellt werden könnte. Die Staatsanwältin erwägt zudem eine Sicherungsverwahrung, um sicherzustellen, dass der mutmaßliche Täter auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe nicht auf freiem Fuß ist. Die Verhandlung ist auf 35 Tage angesetzt und ein Urteil könnte Ende März fallen.








