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Wie Handysündern Einhalt geboten werden könnte

Bei einer Tagung diskutieren in den kommenden Tagen Fachleute über das Thema. Verschiedene Vorschläge liegen bereits auf dem Tisch.

So ist es derzeit erlaubt: Das Handy steckt in der Halterung und wird nur kurz vom Fahrer beachtet. (Symbolbild)
Foto: Jan Woitas/dpa

Das Lesen einer E-Mail, das Beantworten einer Nachricht oder das Wechseln des Songtitels können das Unfallrisiko erheblich erhöhen. Laut Forschungsergebnissen erhöht das Tippen von Nachrichten während der Fahrt das Unfallrisiko um das Sechsfache, so die Chef-Unfallforscherin des Gesamtverbands der Versicherer, Kirstin Zeidler. Trotzdem haben im Jahr 2023 fast ein Viertel der Befragten zumindest gelegentlich während der Fahrt Nachrichten oder E-Mails verschickt, wie aus einer Umfrage der Versicherer-Unfallforschung hervorgeht. Gibt es also Möglichkeiten, den Verkehr in diesem Bereich sicherer zu gestalten?

Höhere Strafen

Unfallforscher Siegfried Brockmann von der Björn Steiger Stiftung schlägt härtere Strafen als Abschreckung vor. „Festgestellt würden diese Vergehen nur äußerst selten, weil sie schwer zu erkennen seien“, so Brockmann. Eine Möglichkeit wäre ein deutlich höheres Bußgeld. Unfallforscherin Zeidler unterstützt diesen Vorschlag und plädiert für zwei Punkte statt eines Punktes im Fahreignungsregister.

Neuartige Blitzer

Auch neuartige Blitzer könnten helfen. Sogenannte Monocams können erkennen, wenn Autofahrerinnen und Autofahrer ihr Handy in der Hand halten. Zeidler spricht sich für einen bundesweiten Einsatz des Systems aus, auch wenn es nicht alle Vergehen erkennt. Der ADAC befürwortet die Technik laut einer Mitteilung ebenfalls: «Nur wenn das Entdeckungsrisiko hoch genug ist, entfalten Sanktionen eine abschreckende Wirkung». Der Deutsche Anwaltverein mahnt dabei an, dass es eine sichere Rechtsgrundlage brauche, unter anderem mit Blick auf den Datenschutz.

In Rheinland-Pfalz gibt es bereits Erfahrungen mit den Monocams. Laut dem dortigen Innenministerium ist der Handy-Blitzer seit April im Raum Trier im Einsatz. Auch für die übrigen Regionen des Bundeslandes wurden inzwischen Monocams beschafft, die bald eingesetzt werden sollen. Die Kamera filmt Autofahrer von erhöhten Positionen, wie zum Beispiel Autobahnbrücken. Schilder am Straßenrand weisen darauf hin. Wenn das System eine Künstliche Intelligenz ein Handy in der Hand erkennt, wird ein Foto gespeichert. Polizisten überprüfen später, ob tatsächlich eine illegale Handynutzung vorliegt.

Bei einem ersten Test des Systems 2022 seien an 88 Tagen mehr als 1.200 Verstöße festgestellt worden, von April bis November weitere 950. «Diese gefährlichen Verstöße waren bislang schwer nachzuweisen», sagte der Innenminister des Bundeslandes, Michael Ebling (SPD). Die Monocam sorge für mehr Sicherheit und könne Menschenleben schützen. Das Bundesland erhofft sich dadurch eine abschreckende Wirkung.

Generell weniger ablenkende Funktionen

Nach Meinung von Fachleuten gibt es grundsätzlich zu viele ablenkende Funktionen in modernen Autos. Unfallforscher Siegfried Brockmann wäre es wünschenswert, wenn Handy-Benachrichtigungen während der Fahrt ausgeschaltet würden. Moderne Telefone sind jedoch nicht das einzige Problem, auch moderne Bedienelemente gelten als zu ablenkend. Brockmann zufolge sollten wichtige Funktionen wie die Außenbeleuchtung oder die Klimaanlage obligatorisch über tatsächliche Schalter und Knöpfe anstelle von Touchbildschirmen einstellbar sein.

Unfallforscherin Zeidler sagte, dass auch eine gute Sprachsteuerung wünschenswert sei. Der Verkehrssicherheitsrat möchte außerdem eine flächendeckende Nutzung von Müdigkeitswarnern im Auto. Diese können auch Ablenkung durch Handy-Nutzung erkennen und sind seit 2024 in Neuwagen obligatorisch.

Brockmann und andere Fachleute hoffen darauf, dass die Prüforganisation Euro NCAP in Zukunft kritischer auf Bedienelemente mit Touch-Funktion achtet. Einige Autohersteller passen bereits die Fahrzeugbedienung über Touch an.

So ist die bisherige Regelung für Handy und Co. im Auto

  • Wer ein Handy oder anderes elektronisches Gerät während der Fahrt in die Hand nimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
  • Wer länger als einen «kurzen» Augenblick auf ein Handy, einen Touchbildschirm oder ein anderes elektronisches Gerät schaut oder es bedient, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
  • Vergehen werden mit einem Bußgeld von 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg bestraft.
  • Wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder es zu einem Unfall kommt, liegt das Bußgeld höher und es gibt zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot.

Thema bei Fachtagung

Ab Mittwoch wird das Thema beim Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert. Bei dieser Fachtagung treffen sich jedes Jahr Experten für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht. Zum Schluss geben sie Empfehlungen an Gesetzgeber, die in der Vergangenheit gelegentlich umgesetzt wurden.

dpa