Der Insolvenzverwalter von Wirecard will mit seiner Klage Geld für die Gläubiger des Ex-Dax-Konzerns sichern. Das Landgericht München hat nun ein Urteil gefällt. Der Streit könnte aber weitergehen.
Wirecard-Vorstände zu Schadenersatz verurteilt
Das Landgericht München hat entschieden, dass drei ehemalige Vorstände von Wirecard insgesamt 140 Millionen Euro Schadenersatz plus Zinsen zahlen müssen. Richter Helmut Krenek ist der Ansicht, dass sie bei der Kreditvergabe und Schuldverschreibungen mindestens fahrlässig gehandelt haben und daher für den Schaden verantwortlich sind.
Es geht um den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Markus Braun sowie die Finanz- und Produktvorstände. Der Insolvenzverwalter Michael Jaffé hat geklagt, um Geld für die Gläubiger zu sichern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Prozessbeobachter erwarten Berufungen. (Az.: 5 HK O 17452/21).
Ehemaliger stellvertretender Aufsichtsratschef soll laut Urteil nicht zahlen
Jedoch scheiterte Jaffé mit einem Teil der Klage: Der ehemalige stellvertretende Aufsichtsratschef Stefan Klestil muss laut Urteil nicht zahlen. Obwohl Krenek ihm ebenfalls eine Verletzung seiner Aufsichtspflichten bescheinigte, führt dies laut Richter nicht zu einer Haftung. Da der Vorstand sich bereits in der Vergangenheit nicht an die Vorgaben des Aufsichtsrates gehalten habe, sei fraglich, ob Maßnahmen des Aufsichtsrates in den beiden Fällen geholfen hätten.
Das Gericht sah eine klare Verantwortung bei den drei Vorständen, da der Kredit ungesichert war und es vor der Zeichnung der Schuldverschreibungen keine gründliche finanzielle Prüfung gegeben hatte. Krenek leitete die Verantwortlichkeit von Braun und dem Finanzvorstand direkt aus ihren Ressortzuständigkeiten ab. Bei der Produktvorständin argumentierte er, dass sie bei fragwürdigen Vorgehensweisen bei der Kreditvergabe misstrauisch hätte werden müssen.
Im Detail ging es in dem Verfahren um einen Kredit über 100 Millionen und die Ausgabe von Schuldverschreibungen über weitere 100 Millionen an ein Unternehmen namens OCAP. Der Schaden beläuft sich nur auf 140 Millionen, da ein Teil des Kredits in Höhe von 60 Millionen durch die später ausgegebenen Schuldverschreibungen beglichen wurde.
Manager-Haftpflicht zahlt nicht bei Straftaten
Auch nach der Verurteilung zu Schadenersatz ist unklar, wie viel Geld der Insolvenzverwalter letztendlich für die Gläubiger erhalten kann. Die Manager sind zwar persönlich haftbar, aber es ist fraglich, ob ihr Privatvermögen ausreichen würde. Wirecard hatte eine Manager-Haftpflichtversicherung für Vorstände und Aufsichtsräte abgeschlossen, die die geforderte Summe decken könnte. Allerdings zahlen Manager-Haftpflichtversicherungen nicht bei Straftaten von Managern.
Braun wird zusammen mit zwei anderen Managern wegen Betrugsverdachts vor Gericht gestellt, während der frühere Vertriebsvorstand Jan Marsalek untergetaucht ist. Stefan Klestil, der ehemalige stellvertretende Aufsichtsratschef, wird hingegen keine Straftaten vorgeworfen.
Die Anwälte von Klestil waren mit der Entscheidung zufrieden. Der Insolvenzverwalter kommentierte das Urteil jedoch nicht.
[Wirecard-Skandal: Ex-Vorstände zu 140 Mio. Euro Schadenersatz verurteilt],Das Landgericht München verurteilte ehemalige Vorstände zur Zahlung von Schadenersatz. Berufungen werden erwartet, ein Ex-Aufsichtsratschef bleibt von Zahlungen verschont.