Im Fall der seit 2007 verschwundenen Madeleine McCann haben Ermittler einen Deutschen unter Verdacht, der aktuell in Haft sitzt. Er soll aber bald freikommen – sofern es keine erneute Wendung gibt.
Zahlung beglichen: Christian B. wird im September entlassen

Laut Staatsanwaltschaft wird der auch im Fall Maddie verdächtige Christian B. im September aus der Haft entlassen. An diesem Tag endet seine Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin in Portugal. Eine darauf folgende Ersatzfreiheitsstrafe für eine Körperverletzung muss der 48-Jährige nicht antreten, da eine offene Geldstrafe von etwa 1.450 Euro beglichen wurde, so die Staatsanwaltschaft.
Wer die Summe überwies, teilte die Staatsanwaltschaft nicht mit. Nach Angaben des «Spiegel» stammt das Geld von einer früheren Mitarbeiterin des Bundeskriminalamtes. Das Nachrichtenmagazin hatte zuvor berichtet. Zuletzt war die Zahlung überprüft worden, weil im Raum stand, dass es sich um ein Missverständnis handelte. Nun ist aber laut Staatsanwaltschaft alles klar und die Geldstrafe gilt als beglichen.
Hätte das Geld nicht bezahlt worden, hätte der vorbestrafte Sexualstraftäter voraussichtlich erst am 6. Januar die Haftanstalt verlassen. So muss er jetzt nur noch die restlichen Wochen bis zum 17. September wegen der Vergewaltigung der Amerikanerin im Gefängnis verbringen. Für die Tat wurde er 2019 vom Landgericht Braunschweig verurteilt.
Bisher keine Anklage im «Maddie»-Fall
Der deutsche Christian B. steht seit einigen Jahren im Fokus, weil deutsche Ermittler ihn im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine «Maddie» McCann unter Mordverdacht gestellt und dies öffentlich gemacht haben.
Zu dem «Maddie»-Komplex gibt es aber keine Anklage; es gilt die Unschuldsvermutung. Mit Blick auf die bevorstehende Haftentlassung wurde zuletzt spekuliert, der Verdächtige könne sich ins Ausland absetzen. Dann wäre er im Falle einer Anklage für die deutschen Ermittler womöglich nicht mehr greifbar.
Freispruch in anderem Prozess
Im Oktober 2024 wurde er nach einem Prozess vom Vorwurf dreier Vergewaltigungen und zwei Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs freigesprochen. In diesem Prozess spielte die frühere BKA-Mitarbeiterin eine Nebenrolle, weil sie sich bei dem Verteidiger Friedrich Fülscher gemeldet hatte. Zu einer Aussage in dem Strafverfahren kam es aber nicht.